Einkaufsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die Janus International Europe Eingeschränkte Einkaufsbedingungen.

WICHTIG – BITTE LESEN:  Janus macht Sie insbesondere auf Ziffer aufmerksam 9.

  1. ANWENDUNG DER BEDINGUNGEN
    1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über den Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen vom Verkäufer gemäß jeder Bestellung von Janus und sind die einzigen Bedingungen, unter denen Janus bereit ist, mit dem Verkäufer zu verhandeln.
    2. Änderungen oder Abweichungen dieser Bedingungen oder einer Bestellung sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
    3. Keine Geschäftsbedingungen, die dem Angebot, der Rechnung, der Auftragsbestätigung oder der Auftragsannahme, der Spezifikation oder einem ähnlichen Dokument des Verkäufers beigefügt, mitgeliefert oder darin enthalten sind, werden Bestandteil des Vertrags, und der Verkäufer verzichtet auf alle Rechte, die er ansonsten möglicherweise auf solche Bedingungen berufen müsste und Bedingungen.
  2. VERKAUF VON PRODUKTEN/DIENSTLEISTUNGEN
    1. Jedes Angebot des Verkäufers für die Produkte und/oder Dienstleistungen gilt als Angebot des Verkäufers und wird nicht angenommen Janus bis Janus erteilt eine Bestellung. Der Vertrag wird verbindlich, wenn Janus eine Bestellung für die Produkte und/oder Dienstleistungen beim Verkäufer aufgibt.
    2. Der Verkäufer verkauft und Janus kauft solche Mengen der Produkte, wie in der entsprechenden Bestellung angegeben.
    3. Der Verkäufer erbringt die Dienstleistungen, die in der entsprechenden Bestellung aufgeführt sind, und die Zeit für die Erbringung der Dienstleistungen ist für die Zwecke des Vertrags von wesentlicher Bedeutung.
    4. Jede Bestellung muss die Bedingungen enthalten.
  3. GEWÄHRLEISTUNGEN DES VERKÄUFERS
    1. Der Verkäufer garantiert und vertritt Janus dass alle gelieferten Produkte Janus soll:
      1. in jeder Hinsicht den Spezifikationen, Mustern, Zeichnungen, Entwürfen oder anderen Anforderungen entsprechen, die von genehmigt wurden Janus;
      2. von befriedigender Qualität sein;
      3. für den Zweck geeignet sein, für den sie erworben wurden;
      4. frei von Material-, Konstruktions- und Verarbeitungsfehlern sein;
      5. weder geistige Eigentumsrechte oder vertrauliche Informationen noch vertragliche, Beschäftigungs- oder Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzen oder verletzen; und
      6. allen für die Herstellung und den Verkauf der Produkte geltenden Gesetzen entsprechen.
    2. Der Lieferant hat zwölf Monate im Voraus schriftlich zu kündigen Janus einer vorgeschlagenen Änderung der verwendeten Rohstoffe oder des Lieferanten der Rohstoffe, die zur Herstellung der Produkte verwendet werden, oder des Standorts, an dem die Produkte hergestellt werden.
    3. Der Verkäufer garantiert und vertritt Janus dass die Dienstleistungen erbracht werden:
      1. pünktlich und mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt;
      2. durch geeignetes und geeignetes qualifiziertes und geschultes Personal; und
      3. in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen.
    4. Alle Produkte, Dienstleistungen und die zugehörige Dokumentation müssen zu allen angemessenen Zeiten und an allen geeigneten Orten von geprüft und getestet werden Janus (einschließlich seiner Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Agenten, Vertreter oder Kunden) während und nach der Leistung und Lieferung.
    5. Der Verkäufer gestattet Janus (einschließlich seiner verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Vertreter, Vertreter oder Kunden) einen angemessenen Zugang zur Produktionsstätte (oder zu solchen anderen Räumlichkeiten) und zu den damit verbundenen Qualitätsaufzeichnungen, die erforderlich sind, um zu ermöglichen Janus um solche Qualitätsaudits oder Inspektionen durchzuführen, wie z Janus als notwendig erachtet, um festzustellen, ob der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommt. Janus ist berechtigt, die Qualitätsaudits nach angemessener Benachrichtigung des Verkäufers und während der normalen Arbeitszeit am Produktionsstandort oder einem anderen Standort des Verkäufers durchzuführen. Wenn eine Inspektion oder Prüfung in den Räumlichkeiten des Verkäufers oder eines seiner Lieferanten durchgeführt wird, muss der Verkäufer ohne zusätzliche Kosten alle angemessenen Einrichtungen und Unterstützung für die Sicherheit und Bequemlichkeit der Inspektoren bei der Erfüllung ihrer Pflichten bereitstellen.
    6. Alle Garantien im Rahmen dieses Vertrages gelten zugunsten von Janus, seine verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger, Rechtsnachfolger, Kunden und die Endnutzer der Produkte und Dienstleistungen. Der Verkäufer stellt Ersatzteile zur Verfügung Janus zum jeweils aktuellen Preis des Verkäufers für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Lieferdatum der Produkte.
  4. HERSTELLUNG UND LIEFERUNG DER PRODUKTE
    1. Jede Bestellung muss die Menge und den Lieferort der benötigten Produkte angeben Janus zu dieser Zeit.
    2. Der Verkäufer muss einen geeigneten Produkt- und Warencode bereitstellen und aufzeichnen. Solche Codes müssen in allen zugehörigen Unterlagen aufgezeichnet werden.
    3. Der Verkäufer verpflichtet sich, den ihm von mitgeteilten Liefertermin in jeder Hinsicht einzuhalten Janus in der Bestellung und um die richtige Menge an Produkten an jedem Lieferdatum zu liefern. Zur Klarstellung: Der Zeitpunkt der Lieferung der Produkte ist für die Zwecke des Vertrags von wesentlicher Bedeutung.
    4. Der Verkäufer liefert die Produkte an Janus's Website wie mitgeteilt von Janus in der Bestellung oder eine andere Lieferadresse, die in der jeweiligen Bestellung angegeben ist. Der Verkäufer arrangiert und ist verantwortlich für die Einhaltung und Kosten von:
      1. Beförderung und Versicherung während des Transports;
      2. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Dokumente;
      3. angemessene berufliche Akkreditierung(en) relevanter Berufsverbände;
      4. alle anwendbaren behördlichen Berichte und Erklärungen
      5. Export- und Importlizenzen und Zölle; und
      6. alle anwendbaren Steuern, Zölle und Abgaben im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Verkauf oder der Lieferung der Produkte.
    5. Der Verkäufer stellt zur Verfügung Janus mit einem Ursprungszertifikat für jedes einzelne Produkt, das hierunter verkauft wird, und dieses Zertifikat muss die Ursprungsregel angeben, die der Verkäufer bei der Erstellung des Zertifikats verwendet hat.
    6. Alle gelieferten Produkte müssen ordnungsgemäß verpackt und so gesichert sein, dass sie die jeweilige Lieferadresse in gutem Zustand erreichen
    7. Für Verpackung, Kisten, Fracht und/oder andere Versandleistungen werden keine Gebühren gewährt, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag so festgelegt. Der Verkäufer muss sich daran halten JanusVersandanweisungen von , einschließlich der Ausstellung von Handelsrechnungen und Lieferscheinen vor dem Versand der Bestellung/en. Bestellnummer(n) müssen auf allen Korrespondenzen, Versandetiketten und Versanddokumenten erscheinen, einschließlich aller Packzettel, Frachtbriefe, Luftfrachtbriefe und Rechnungen. Alle Handelsrechnungen sollten enthalten Janus und Verkäuferdetails, Warenbeschreibung einschließlich Menge, Wert, Ursprungsland und HS-Tarifcode sowie vereinbarte Incoterms für die Bestellung. Alle Lieferscheine müssen enthalten sein Janusggf. Teilenummer, Beschreibung, Menge und Angabe, ob die Bestellung teilweise oder vollständig erfüllt ist.
    8. At JanusAuf Anfrage von stellt der Verkäufer Erstmusterprüfberichte (FAIR) für die erste Lieferung eines neuen Produkts oder Teilen davon zur Verfügung. Immer wenn eine Zeichnung eines Produkts oder eines Teils davon überarbeitet wird, ist erneut ein FAIR für alle von der Überarbeitung betroffenen Merkmale erforderlich.
    9. Die Produkte werden in Übereinstimmung mit den entsprechenden Incoterms (Incoterms 2020), wie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart, an den in der Bestellung angegebenen Bestimmungsort geliefert. Das Risiko und die Verantwortung für und das Eigentum an den Produkten gehen auf über Janus nach Erhalt der Produkte durch Janus's benannter Spediteur.
    10. At JanusAuf Wunsch von ist jeder Sendung eine Konformitätsbescheinigung beizufügen, aus der hervorgeht, dass die Produkte allen Bestellanforderungen entsprechen. Der Verkäufer muss alle untergeordneten Zertifizierungen für Waren und Prozesse, die den Versand unterstützen, zur Überprüfung zur Verfügung haben.
    11. Wenn die Produkte vor dem Lieferdatum geliefert werden, Janus ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Annahme zu verweigern oder die Annahme der Lieferung zu verweigern und die Kosten für Versicherung und Lagerung der Produkte zu berechnen, die ihm entstehen Janus bis zum Liefertermin.
    12. Der Verkäufer wird benachrichtigt Janus unverzüglich schriftlich über eine tatsächliche oder potenzielle Verzögerung bei der Ausführung des Auftrags zu informieren. Eine solche Mitteilung muss einen vorgeschlagenen überarbeiteten Zeitplan enthalten, aber eine solche Mitteilung und ein Vorschlag oder Janusderen Erhalt bedeutet keinen Verzicht darauf Janus's Rechte und Rechtsbehelfe hierunter.
    13. Kann der Verkäufer nicht wie geplant liefern, Janus kann eine Lieferung auf dem schnellsten Weg erfordern, und Gebühren, die sich aus dem Premium-Transport ergeben, werden vom Verkäufer im Voraus bezahlt.
    14. Teillieferungen oder Teillieferungen können zurückgewiesen werden, es sei denn Janus schriftlich zugestimmt hat, solche Lieferungen anzunehmen.
    15. Nichtlieferung gemäß dem Lieferplan gemäß Vertrag, sofern nicht durch entschuldigt Janus, ist eine wesentliche Vertragsverletzung. Janus behält sich das Recht vor, Sendungen, die darüber hinausgehen, abzulehnen oder auf Risiko und Kosten des Verkäufers zurückzusenden Janus's Bestellung oder vor den erforderlichen Zeitplänen oder um die Zahlung für Vorauslieferungen bis zum geplanten Liefertermin aufzuschieben.
    16. Wenn der Verkäufer die Produkte und/oder Dienstleistungen nicht liefern will oder kann Janus, oder der Verkäufer versäumt es, die Produkte zu liefern und/oder die Dienstleistungen zu erbringen, die in einer Bestellung angegeben sind Janus bis zum Liefertermin oder dem maßgeblichen Leistungstermin, Janus ist berechtigt, den Verkäufer für alle daraus resultierenden Verluste oder zusätzlichen Kosten (oder beides) haftbar zu machen.
  5. ÄNDERUNGEN UND ABLEHNUNGEN
    1. Janus hat das Recht, nach Benachrichtigung des Verkäufers von Zeit zu Zeit die Produkte oder Dienstleistungen auszusetzen oder zu ändern oder das Lieferdatum zu ändern. Wenn sich eine solche Änderung auf die Kosten solcher Produkte oder Dienstleistungen auswirkt, wird eine angemessene Anpassung vorgenommen, aber alle Ansprüche des Verkäufers auf Anpassung müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung geltend gemacht werden.
    2. Wenn sich herausstellt, dass eines der Produkte oder Dienstleistungen zu irgendeinem Zeitpunkt Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist oder anderweitig nicht strikt den Anforderungen dieser Bestellung entspricht, Janus, zusätzlich zu solchen anderen Rechten, Rechtsmitteln und Wahlmöglichkeiten, die es vertraglich oder gesetzlich nach eigenem Ermessen haben kann
      1. solche Produkte ablehnen und auf Kosten des Verkäufers zurücksenden; oder
      2. die Dienstleistungen erneut erbringen Januss Zufriedenheit auf alleinige Kosten des Verkäufers; oder
      3. vom Verkäufer verlangen, die Produkte zu inspizieren und nicht konforme Produkte zu entfernen und durch konforme Produkte zu ersetzen. Wenn der Verkäufer die erforderliche Inspektion, Entfernung und Ersatz nicht unverzüglich vornimmt, Janus kann nach eigenem Ermessen die abweichenden Produkte nacharbeiten und dem Verkäufer die erforderlichen Arbeiten in Rechnung stellen.
  6. PREIS UND BEZAHLUNG
    1. Janus zahlt dem Verkäufer (i) den vereinbarten und in der Bestellung angegebenen Betrag oder (ii) den Angebotspreis des Verkäufers am Versanddatum (für Produkte) oder am Datum des Beginns der Dienstleistungen (für Dienstleistungen), je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
    2. Sofern nicht anders vereinbart Janus schriftlich den Preis für die Produkte und/oder Dienstleistungen:
      1. wird in Pfund Sterling (£) gezahlt, berechnet zum Wechselkurs am Fälligkeitsdatum; und
      2. verstehen sich inklusive Lieferung, Mehrwertsteuer (falls zutreffend) und allen anderen anfallenden Zöllen und Steuern.
    3. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, Janus kann Steuern wie z Janus sind verpflichtet, diese Steuern einzubehalten und an die zuständigen Steuerbehörden abzuführen.
    4. Jede vom Verkäufer eingereichte Rechnung ist an zu übermitteln Janus innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Abschluss der Dienstleistungen oder Lieferung der Produkte und bezieht sich auf die Bestellung.
    5. Janus behält sich das Recht vor, alle fehlerhaften Rechnungen zurückzusenden.
    6. Rechnungen werden vom Verkäufer erst ausgestellt, wenn alle Produkte geliefert und/oder die in jeder Bestellung angegebenen Dienstleistungen zufriedenstellend erbracht wurden. Die Zahlung bedeutet keine Annahme durch Janus der zufriedenstellenden Leistung der Dienstleistungen oder der Konformität der Produkte.
    7. Janus zahlt den Preis für die Produkte und/oder Dienstleistungen innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt durch Janus der gültigen Rechnung des Verkäufers. Der Zeitpunkt der Zahlung ist für die Zwecke des Vertrages nicht von wesentlicher Bedeutung. Janus zahlt per elektronischer Banküberweisung auf die vom Verkäufer angegebenen Bankkontodaten, die der Verkäufer mitteilt Janus.
    8. Wenn eine Rechnung (oder ein Teil davon) strittig ist, Janus berechtigt, die gesamte Zahlung der betreffenden Rechnung zurückzuhalten. Der Streitwert wird zwischen den Parteien vereinbart. Der Verkäufer stellt eine geänderte Rechnung aus, um den vereinbarten Betrag widerzuspiegeln.
    9. Janus hat das Recht, gemäß dem Vertrag zu zahlende Beträge aufgrund einer Vertragsverletzung durch den Verkäufer einzubehalten oder abzuziehen oder solche Beträge (sei es durch Aufrechnung oder anderweitig) zurückzuhalten oder abzuziehen Janus oder ein verbundenes Unternehmen von Beträgen, die dem Verkäufer gemäß dem Vertrag zustehen.
  7. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
    1. Der Verkäufer wird unverzüglich und vollständig benachrichtigen Janus von einer tatsächlichen, drohenden oder vermuteten weltweiten Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter oder von Ansprüchen Dritter, so dass er davon Kenntnis erlangt, dass die Verwendung oder der Verkauf der Produkte Rechte einer anderen Person verletzt. Der Verkäufer wird auf Wunsch und angemessene Kosten von Janus alles tun, was vernünftigerweise erforderlich ist, um zu helfen Janus bei der Einleitung oder dem Widerstand gegen ein Verfahren in Bezug auf eine solche Verletzung oder einen solchen Anspruch.
    2. Nichts im Vertrag wird berührt JanusEigentum von (und/oder seinen verbundenen Unternehmen) an JanusDie geistigen Eigentumsrechte von , die zum Datum des Inkrafttretens bestehen.
    3. Nichts im Vertrag verleiht dem Verkäufer Rechte in Bezug auf Handelsnamen, Warenzeichen oder Rechte an geistigem Eigentum, die von verwendet werden Janus (und/oder seine verbundenen Unternehmen).
    4. Jegliche Informationen und/oder Daten in Bezug auf JanusKunden von in Bezug auf die Weiterlieferung der Produkte gelten als Janusdie geistigen Eigentumsrechte von und seine vertraulichen Informationen. Dem Verkäufer ist es nicht gestattet, diese Kundeninformationen und/oder -daten anders als in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verwenden.
    5. Der Verkäufer darf keine Warenzeichen oder Handelsnamen verwenden, die den Warenzeichen oder Handelsnamen von so ähnlich sind Janus wahrscheinlich Verwirrung oder Täuschung hervorrufen.
    6. Alle geistigen Eigentumsrechte, die vom Verkäufer in Erfüllung dieses Vertrages erstmals hergestellt oder erdacht wurden und die aus der Verwendung von bereitgestellten Informationen abgeleitet wurden oder darauf basieren Janus gilt als Eigentum von Janus, und der Verkäufer wird solche Dokumente ausfertigen, die nach vernünftigem Ermessen für notwendig erachtet werden Janus perfektionieren JanusTitel dazu.
  8. VERTRAULICHKEIT
    1. Der Verkäufer wird und wird sicherstellen, dass sein Personal alle vertraulichen Informationen, die er möglicherweise erhält, vertraulich behandelt Janus (und/oder seine verbundenen Unternehmen) oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und wird die vertraulichen Informationen ohne die schriftliche Zustimmung weder direkt noch indirekt für andere Zwecke als zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag weitergeben, exportieren oder verwenden von Janus diese an andere Personen als die Mitarbeiter des Verkäufers weiterzugeben, soweit sie die Informationen benötigen, um die Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Vertrag zu erfüllen.
    2. Der Verkäufer muss alle Personen, einschließlich seiner Mitarbeiter, denen er solche vertraulichen Informationen übermittelt, schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt Janus und stellen sicher, dass diese Personen die Vertraulichkeitsbestimmungen einhalten.
    3. Ziffer 8.1 oben gilt nicht, soweit die Informationen urkundlich belegt sind und nachgewiesen werden können:
      1. rechtmäßig im Besitz des Verkäufers vor seinem frühesten Erhalt von Janus;
      2. bereits öffentlich bekannt sind oder gelangen, es sei denn, dass der Verkäufer gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung verstoßen hat; oder
      3. gesetzlich vorgeschrieben ist, vom Verkäufer offengelegt zu werden, jedoch nur im Umfang einer solchen Bestellung, und der Verkäufer wird unverzüglich informieren Janus einer solchen Anforderung vor einer Offenlegung.
    4. Auf Janusauf schriftliche Anfrage von , muss der Verkäufer alle vertraulichen Informationen zusammen mit allen Kopien davon, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, zurückgeben oder vernichten.
    5. Der Verkäufer erkennt hiermit an, dass erheblicher Schaden entstehen könnte Janus durch einen Verstoß gegen diese Klausel 8, für den Schadensersatz nach dem Gesetz möglicherweise kein angemessenes Rechtsmittel darstellt, und der Verkäufer stimmt zu, dass die Bestimmungen des Vertrags, die die Offenlegung und Verwendung vertraulicher Informationen verhindern, von einem zuständigen Gericht, einschließlich auf dem Wege, ausdrücklich durchgesetzt werden können des Unterlassungsanspruchs.
  9. HAFTUNG UND VERSICHERUNG
    1. Nichts in dieser Klausel 9 oder den anderen Bestimmungen des Vertrags soll und/oder soll die Haftung einer Partei für Tod oder Körperverletzung aufgrund ihrer Fahrlässigkeit oder jede Haftung für Betrug, betrügerische Falschdarstellung oder jede andere Haftung einschränken oder ausschließen, die nicht sein kann durch geltendes Recht eingeschränkt.
    2. Vorbehaltlich Ziffer 9.1 wird der Verkäufer schadlos halten und schadlos halten Janus und seine Kunden und ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Anwälte und Vertreter in Bezug auf alle Verluste, die durch entstehen Janus als Ergebnis:
      1. alle Ansprüche in Bezug auf Tod oder Körperverletzung oder Verlust, Zerstörung oder Sachbeschädigung, die sich aus der Verwendung der Produkte ergeben, soweit dieser Tod oder Körperverletzung oder Verlust, Zerstörung oder Sachbeschädigung vom Verkäufer verursacht wurde ;
      2. alle Ansprüche gegen Janus die nicht verursacht oder gemacht worden wären, wenn der Verkäufer die gewährten Garantien eingehalten hätte Janus in Abschnitt 3.1 und/oder 3.3;
      3. alle Ansprüche, die sich aus Fehlern und Auslassungen in Zeichnungen, Berechnungen, Verpackungsdetails oder anderen Angaben ergeben; und
      4. alle Verstöße des Verkäufers (oder seiner Mitarbeiter, Vertreter, Vertreter oder Unterauftragnehmer) gegen den Vertrag, sei es vertraglich, unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig.
    3. Der Verkäufer ist verantwortlich für die Handlungen und Unterlassungen aller Parteien, die von, durch oder unter dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages beauftragt wurden.
    4. In keinem Fall Janus gegenüber dem Verkäufer für zufällige, indirekte, spezielle oder Folgeschäden haftbar, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unabhängig davon, ob Janus auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde
    5. Sollte JanusNutzung von Produkten oder Dienstleistungen oder deren Nutzung durch seine Kunden verboten, durch eine einstweilige Verfügung bedroht oder Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist, wird der Verkäufer auf eigene Kosten und Kosten
      1. völlig gleichwertige, nicht verletzende Produkte oder Dienstleistungen ersetzen; oder
      2. die Produkte oder Dienstleistungen so zu modifizieren, dass sie keine Rechte mehr verletzen, aber in ihrer Funktionalität völlig gleichwertig bleiben; oder
      3. erhalten für Janus und seinen Kunden das Recht, die Produkte oder Dienstleistungen weiterhin zu nutzen; oder
      4. falls keines der vorgenannten Verfahren möglich ist, erstatten Sie alle für die rechtsverletzenden Produkte oder Dienstleistungen gezahlten Beträge zurück. Zur Vermeidung von Zweifeln ist dies keine vollständige Liste von Abhilfemaßnahmen.
    6. Der Verkäufer wird für die Laufzeit des Vertrages eine angemessene und geeignete Versicherung bei einer angesehenen Versicherungsgesellschaft zur Deckung seiner Haftung aus dem Vertrag (einschließlich Produkthaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- und Arbeitgeberhaftpflichtversicherung) abschließen und in Kraft halten und liefern Janus auf begründeten Antrag Bescheinigungen zum Nachweis, dass der Verkäufer über eine angemessene und gültige Versicherung verfügt.
    7. Wo Janus Leistungsfristen oder Vertragsstrafen hat (einschließlich aller in der Bestellung festgelegten Vertragsstrafen), die wiederum mit Produkten oder Dienstleistungen zusammenhängen, die später vom Verkäufer in Auftrag gegeben wurden, Janus gehen davon aus, dass diese gleichbedeutend sind und vom Verkäufer akzeptiert werden.
    8. Für den Fall, dass eines der im Rahmen des Vertrags gelieferten Produkte (unabhängig davon, ob es sich um die gesamte oder einen Teil der im Rahmen der jeweiligen Bestellung angeforderten Produktmenge handelt) nicht der Spezifikation oder den Garantien gemäß Abschnitt 3.1 entspricht, Janus ist berechtigt, nach eigenem Ermessen:
      1. ablehnen und zurücksenden (auf Gefahr und Kosten des Verkäufers und ohne zusätzliche Kosten an Janus) solche Produkte an den Verkäufer. Der Verkäufer wird die fehlerhaften Produkte unverzüglich ersetzen;
      2. vom Verkäufer verlangen, die Produkte zu inspizieren und nicht konforme Produkte zu entfernen und durch konforme Produkte zu ersetzen;
      3. eine Rückerstattung des gezahlten Preises erhalten Janus und die betreffende Bestellung in Bezug auf solche fehlerhaften Produkte zu stornieren;
      4. solche Verluste geltend zu machen, die möglicherweise infolge der Vertragsverletzung des Verkäufers infolge einer Vertragsverletzung des Verkäufers entstanden sind; und/oder
      5. die Dienstleistungen erneut erbringen Janusauf alleinige Kosten des Verkäufers, und wenn der Verkäufer die erforderliche Inspektion, Entfernung und den Ersatz nicht unverzüglich vornimmt, Janus kann nach eigenem Ermessen die abweichenden Produkte nacharbeiten und dem Verkäufer die erforderlichen Arbeiten in Rechnung stellen. Zur Vermeidung von Zweifeln ist dies keine vollständige Liste von Abhilfemaßnahmen.
    9. Für den Fall, dass eine der erbrachten Dienstleistungen und/oder die Leistungen (ganz oder teilweise) im Rahmen des Vertrags nicht der Bestellung oder den in Ziffer 3.3 dargelegten Garantien entsprechen, wird der Verkäufer, at Januseinzige Möglichkeit:
      1. die fehlerhaften Dienste erneut ausführen (ohne zusätzliche Kosten für Janus);
      2. eine Rückerstattung des gezahlten Preises erhalten Janus und die betreffende Bestellung in Bezug auf solche fehlerhaften Dienste zu stornieren; und/oder
      3. solche Verluste geltend zu machen, die infolge der Vertragsverletzung des Verkäufers infolge einer Vertragsverletzung des Verkäufers entstanden sind. Zur Vermeidung von Zweifeln ist dies keine vollständige Liste von Abhilfemaßnahmen.
    10. JanusDie gesamte Gesamthaftung von aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag darf den in den zwölf (12) Monaten vor dem entsprechenden Anspruch an den Verkäufer gezahlten Betrag nicht übersteigen.
  10. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG
    1. Der Vertrag tritt am Datum des Inkrafttretens in Kraft und bleibt vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen dieser Klausel 10 in vollem Umfang in Kraft, bis oder bis er gekündigt wird durch Janus dem Verkäufer mindestens einen (1) Monat im Voraus schriftlich mitzuteilen.
    2. Janus hat das Recht, den Vertrag jederzeit fristlos durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu kündigen, wenn:
      1. der Verkäufer einen anhaltenden oder wesentlichen Verstoß gegen eine der Bestimmungen des Vertrags begeht und im Falle eines solchen Verstoßes, der behoben werden kann, diesen nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt einer vollständigen schriftlichen Mitteilung behebt Einzelheiten des Verstoßes und der Aufforderung zur Behebung;
      2. der Verkäufer vorschlägt oder tatsächlich: (a) eine Zwangsliquidation oder freiwillige Liquidation durchführt oder einen Beschluss über die freiwillige Liquidation fasst oder seine Direktoren zu diesem Zweck eine Aktionärsversammlung einberufen (außer zum Zwecke der Fusion oder Rekonstruktion, wenn die fusionierte oder rekonstruierte Unternehmen verpflichtet sich, den Vertrag einzuhalten); (b) einen Verwalter oder Konkursverwalter für alle oder einen Teil seines Vermögens oder Unternehmens bestellt hat; (c) Gegenstand eines gegen ihn ergangenen Urteils oder Beschlusses ist, dem nicht nachgekommen wird, oder Gegenstand einer Vollstreckung, Zwangsvollstreckung, Beschlagnahme oder eines anderen Verfahrens, das gegen eines seiner Vermögenswerte verhängt oder vollstreckt wird; (d) von seinen Direktoren, Anteilseignern, Bankiers, Gläubigern oder anderen Personen, die einen Liquidator oder Verwalter ernennen wollen, Maßnahmen, Schritte, Gerichtsverfahren oder andere Verfahren in Bezug auf sich ergriffen hat oder selbst eine solche Handlung oder einen solchen Schritt ergreift; (e) hat diesbezüglich eine freiwillige Unternehmensvereinbarung gemäß dem Insolvenzgesetz von 1986 in seiner jeweils gültigen Fassung vorgeschlagen; (f) die Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; (g) gibt die Janus hinreichende Gründe für die Annahme, dass es nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes von 1986 in der geänderten Fassung zu begleichen; oder (h) wenn ein Ereignis oder Umstand ähnlich, gleichwertig oder analog zu einem der in den Ziffern 10.2.2 (a) bis (g) beschriebenen Ereignisse in Bezug auf den anderen Verkäufer in einer Gerichtsbarkeit eintritt, der der Verkäufer unterliegt; oder
      3. Der Verkäufer erfährt einen Kontrollwechsel.
    3. Janus kann den Auftrag oder die Arbeiten im Rahmen des Auftrags jederzeit ganz oder teilweise aus Gründen der Bequemlichkeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen, und eine solche Kündigung stellt keinen Verzug dar. Im Falle einer teilweisen Kündigung wird der Verkäufer nicht von der Erbringung des nicht gekündigten Restbetrags der Produkte oder Dienstleistungen entbunden.
    4. Janus kann den Auftrag durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer jederzeit ganz oder teilweise kündigen, wenn der Verkäufer:
      1. innerhalb der hier angegebenen Frist oder einer Verlängerung derselben auszuführen; oder
      2. um eine der anderen Bestimmungen dieser Bestellung auszuführen.
    5. Die in dieser Klausel 10 gewährten Rechte zur Kündigung des Vertrags berühren nicht andere Rechte oder Rechtsbehelfe einer der Parteien in Bezug auf die betreffende Verletzung (falls vorhanden) oder eine andere Verletzung.
    6. Jede Bestimmung des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt ist, nach Vertragsbeendigung in Kraft und wirksam zu bleiben, bleibt ungeachtet einer solchen Kündigung in Kraft und wirksam, einschließlich der Klauseln 3.1 und 3.3 (Gewährleistungen), Klausel 7 (Geistige Eigentumsrechte) , Klausel 8 (Vertraulichkeit), Klausel 9 (Haftung und Versicherung) und Klausel 11 (Allgemeines).
    7. Bei Beendigung des Vertrages aus irgendeinem Grund, vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen im Vertrag und aller Rechte oder Pflichten, die vor der Beendigung entstanden sind, hat keine Partei gegenüber der anderen im Rahmen des Vertrags weitere Verpflichtungen.
    8. Bei Kündigung, Janus kann nach eigenem Ermessen Produkte oder Dienstleistungen beschaffen, die denen ähneln, die im Rahmen der Bestellung bereitgestellt werden sollten, und der Verkäufer haftet dafür Janus für die Kosten solcher Produkte oder Dienstleistungen, die den Vertragspreis übersteigen.
    9. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen oder Rechtsnormen hat der Verkäufer keinen Anspruch auf Ansprüche, Entschädigungen oder Schäden, die sich aus der wirksamen Beendigung des Vertrags gemäß dem Vertrag ergeben.
  11. ALLGEMEIN
    1. Der Verkäufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von weder den Vertrag noch einige oder alle seiner Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abtreten, erneuern, veräußern, unterlizenzieren, untervergeben oder anderweitig übertragen Janus.
    2. Der Verkäufer wird nicht von Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen aus dem Vertrag entbunden und haftet für die Handlungen, Versäumnisse und Fahrlässigkeit eines Subunternehmers genauso umfassend wie für Handlungen, Versäumnisse oder Fahrlässigkeit des Verkäufers.
    3. Alle Entwürfe, Zeichnungen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Produkte und andere Artikel, die von geliefert oder bezahlt werden Janus ist und bleibt Eigentum von Janus und Janus hat das Recht, das Gelände des Verkäufers zu betreten und zu entfernen JanusEigentum jederzeit. JanusDas Eigentum von wird vom Verkäufer nur für seine Erfüllung hierunter verwendet. Der Verkäufer behält bei JanusEigentum von und haftet für alle Verluste oder Schäden daran, mit Ausnahme von normaler Abnutzung.
    4. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft der Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Zusicherungen (mit Ausnahme betrügerischer Falschdarstellungen), Schriften, Vorschläge, Verhandlungen, Absprachen, mündlicher oder schriftlicher, ausdrücklicher oder stillschweigender Mitteilungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand Vertrag und soweit gesetzlich zulässig. Zur Klarstellung: Der Vertrag schließt ausdrücklich alle allgemeinen Verkaufs-, Dienstleistungs- und/oder Geschäftsbedingungen aus, die der Verkäufer angeblich im Rahmen des Vertrags oder einer Bestellung anwendet.
    5. Alle gemäß dem Vertrag erforderlichen Mitteilungen, Zustimmungen, Genehmigungen, Vereinbarungen oder sonstigen Dokumente müssen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, schriftlich in englischer Sprache erfolgen und gelten als ordnungsgemäß erteilt, wenn sie bei hinterlassen oder gesendet werden persönlich oder per Einschreiben an eine Partei an die in der Bestellung für diese Partei angegebene Adresse oder an eine andere Adresse, die eine Partei von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung an die andere benennen kann. Eine solche Mitteilung gilt als bei der anderen Partei eingegangen: (i) zwei (2) Geschäftstage nach dem Versanddatum, wenn die Mitteilung oder ein anderes Dokument per Einschreiben versandt wird; oder (ii) fünf (5) Geschäftstage nach dem Versanddatum, wenn die Mitteilung oder ein anderes Dokument per Einschreiben per Luftpost verschickt wird; oder (iii) gleichzeitig mit der Lieferung, wenn es per Hand gesendet wird; oder (iv) am selben Geschäftstag, an dem die E-Mail gesendet wird, wenn die Mitteilung per E-Mail gesendet wird. Wenn die E-Mail nach 5:00 Uhr oder nicht an einem Geschäftstag gesendet wird, gilt die Mitteilung als am nächsten Geschäftstag zugegangen.
    6. Wenn eine Bestimmung des Vertrags von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde (ganz oder teilweise) für nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, bleiben die anderen Bestimmungen des Vertrags und die übrigen betroffenen Bestimmungen weiterhin gültig.
    7. Janus haftet nicht für Leistungsausfälle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Nichterfüllung (i) der Annahme von Dienstleistungen oder (ii) Annahme der Produkte, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb seiner Kontrolle liegen und die eine solche Erbringung wirtschaftlich undurchführbar machen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Kriegshandlungen, Terrorismus, behördliche Maßnahmen, Unfälle, Arbeitsschwierigkeiten oder -mangel, Unfähigkeit, Waren, Ausrüstung oder Transportmittel zu beschaffen.
    8. Der Verkäufer wird als unabhängiger Auftragnehmer eingesetzt. Der Vertrag ist nicht dazu bestimmt, eine Vertretungs-, Partnerschafts- oder Unternehmensbeziehung zwischen den Parteien zu begründen oder zu begründen, noch ist sie so auszulegen, und keine der Parteien ist befugt, die andere Partei vertraglich oder anderweitig zu binden oder Garantien zu geben oder Vertretungen im Namen der anderen Partei.
    9. Ein Unternehmen, das nicht ausdrücklich Vertragspartei ist, hat gemäß dem Vertrag (einschließlich gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 oder anderweitig) kein Recht, eine Vertragsbedingung durchzusetzen. Die Bestimmungen des Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 sind ausdrücklich vom Vertrag ausgeschlossen. Ungeachtet des Vorstehenden dieser Klausel 11.9 kann jedes Verbundene Unternehmen jede Vertragsbedingung durchsetzen.
    10. Janus ist berechtigt, alle von ihm eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen und alle Rechte auszuüben, die ihm im Rahmen des Vertrags durch eines seiner verbundenen Unternehmen gewährt werden, und jede Handlung oder Unterlassung eines solchen verbundenen Unternehmens gilt für die Zwecke des Vertrags die Handlung oder Unterlassung von sein Janus.
    11. Die im Vertrag vorgesehenen Rechte und Rechtsbehelfe sind kumulativ und schließen keine anderweitig gesetzlich vorgesehenen Rechte oder Rechtsbehelfe aus.
    12. Das Scheitern von Janus ein Recht aus dem Vertrag auszuüben oder durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder verhindert die Ausübung oder Durchsetzung zu irgendeinem Zeitpunkt oder zu späteren Zeitpunkten.
    13. Jede Vertragspartei ist für die Zahlung ihrer eigenen Kosten (und nicht der anderen Vertragspartei) im Zusammenhang mit der Aushandlung, Vorbereitung und Ausführung des Vertrags verantwortlich.
    14. Jede Partei garantiert der anderen, dass der oder die Unterzeichner des Vertrags ordnungsgemäß autorisiert und bevollmächtigt sind, den Vertrag in ihrem Namen auszuführen und ihn an die Vertragsbedingungen zu binden.
    15. Der Vertrag darf nicht geändert werden, außer in schriftlicher Form und unterzeichnet von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien.
    16. Der Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen von England und wird entsprechend ausgelegt.
    17. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seinem/ihrem Gegenstand oder Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), endgültig durch ein Schiedsverfahren nach den Regeln des Londoner Gerichts beigelegt werden des zum Zeitpunkt der Streitigkeit oder Forderung geltenden internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Es wird vereinbart, dass:
      1. jede Streitigkeit muss eingereicht werden Janus schriftlich innerhalb von sieben (7) Tagen;
      2. das Schiedsgericht besteht aus einem einzigen, von den Vertragsparteien vereinbarten Schiedsrichter;
      3. in Ermangelung einer Vereinbarung der Parteien bezüglich der Schiedsrichter ist die Ernennungsbehörde der London Court of International Arbitration;
      4. die im Schiedsverfahren verwendete Sprache ist Englisch; und
      5. Schiedsort ist London, United Kingdom.
    18. Jede Partei wird (soweit sie anwendbar ist) die geltenden Gesetze in Bezug auf Korruptions-, Kartell- und Geldwäschebekämpfung einhalten, und jede der Parteien muss angemessene Verfahren zur Verhinderung von Bestechungshandlungen einrichten und aufrechterhalten (wie dieser Begriff im Bribery Act 2010 definiert ist), die von jeder der jeweiligen Parteien (und ihren verbundenen Personen, wie im Bribery Act 2010 definiert) begangen wird. Keine der Parteien wird zu irgendeinem Zeitpunkt etwas tun, was gegen das Bestechungsgesetz von 2010 verstoßen könnte. Jeder Verstoß gegen diese Klausel gilt als wesentlicher Vertragsbruch.
    19. Im Vertrag haben die folgenden Wörter die folgenden Bedeutungen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:-

      "Verbundenes Unternehmen" bezeichnet jedes Unternehmen, das eine Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft von JANUS (je nach Sachlage) oder eine Tochtergesellschaft einer solchen Holdinggesellschaft von Zeit zu Zeit ist und „Tochtergesellschaft" und "Holdinggesellschaft” hat die in Abschnitt 1159 des Companies Act 2006 festgelegte Bedeutung;
      "Geschäftstag" bezeichnet jeden Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Bank- oder gesetzlicher Feiertag in England ist.
      "Bedingungen" bedeutet diese Standard-Einkaufsbedingungen für Produkte und/oder Dienstleistungen zusammen mit allen vom Verkäufer schriftlich vereinbarten Sonderbedingungen und Janus;
      "Vertrauliche Informationen" bedeutet alle Informationen, die von bereitgestellt werden Janus gemäß dem Vertrag, der entweder: (i) als vertraulich gekennzeichnet ist (oder im Falle mündlicher Absprachen später schriftlich als vertraulich bestätigt wird); oder (ii) Informationen (wie auch immer mitgeteilt), von einer Art, von der vernünftigerweise erwartet werden konnte, dass die andere Partei wusste, dass die Informationen vertraulich waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische, verfahrenstechnische oder wirtschaftliche Informationen, die aus Zeichnungen abgeleitet oder darin enthalten sind , Spezifikationen, Software oder andere Daten, Kundeninformationen und/oder Daten in Bezug auf Januss Kunden;
      "Contract" bezeichnet jeden Vertrag zwischen Janus und dem Verkäufer für den Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen, einschließlich der Bestellung und unter Einbeziehung dieser Bedingungen;
      "Kontrollieren" bedeutet die Fähigkeit einer Person, die Angelegenheiten einer anderen Person zu leiten, sei es aufgrund des Eigentums an Anteilen, eines Vertrags oder anderweitig;
      "Liefertermin" bedeutet das Datum und die Uhrzeiten für die Lieferung der Produkte, wie sie dem Verkäufer von mitgeteilt wurden Janus in der Reihenfolge;
      "Datum des Inkrafttretens" bezeichnet das Datum der Bestellung;
      "Rechte an geistigem Eigentum" bedeutet alle Patente, Warenzeichen und Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs, Designrechte und Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Rechte an Daten und Datenbanken und anderen schutzfähigen Listen von Informationen, Rechte an vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnissen, Erfindungen und Know-how, Handel und Firmennamen, Domainnamen, Aufmachungen, Logos und Handelsaufmachungen (einschließlich aller Verlängerungen, Wiederbelebungen und Erneuerungen, sofern relevant), in jedem Fall, ob registriert oder nicht registriert, und Anwendungen für eines davon und der damit verbundene Firmenwert Rechte oder Schutzformen ähnlicher Art und mit gleicher oder ähnlicher Wirkung wie irgendwelche von ihnen, die irgendwo auf der Welt bestehen können;
      "Janus" Mittel Janus International Europe Limited (Firmennummer: 03289427), deren Hauptgeschäftssitz sich in 102b befindet The Green, Twickenham, Mittelgeschlecht, United Kingdom, TW2AG;
      "Gesetze" bedeutet: (a) alle Gesetze oder Proklamationen oder delegierte oder untergeordnete Gesetze; (b) alle anwendbaren Leitlinien, Anweisungen, Bestimmungen, Standards oder Genehmigungen; und (c) jedes anwendbare und bindende Urteil eines zuständigen Gerichts, das jeweils in Kraft ist;
      "Verluste" bedeutet alle Verluste auf einer Pfund-für-Pfund-Basis, einschließlich entgangener Einnahmen oder Geschäfte, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten (einschließlich Rechtskosten und Auslagen), Ausgaben, Forderungen, Forderungen oder Verfahren, wie auch immer sie entstehen und erlitten oder entstanden sind Janus, jeweils unabhängig davon, ob der Schaden im normalen Geschäftsverlauf entstanden oder anderweitig vernünftigerweise vorhersehbar war;
      "Order" bedeutet eine Bestellung für die Produkte und/oder Dienstleistungen, die von ausgestellt wurde Janus sei es durch förmliche Anordnung mit a Janus ausgestellte Vorlage oder per E-Mail;
      "Produkte" bezeichnet die in der jeweiligen Bestellung aufgeführten Produkte;
      "Services" bezeichnet die vom Verkäufer zu erbringenden Dienstleistungen, wie in der entsprechenden Bestellung angegeben;
      "Normen" bedeutet die Spezifikation der Produkte (falls zutreffend), wie sie der jeweiligen Bestellung beigefügt ist;
      "Verkäufer" bezeichnet den Verkäufer der Produkte, wie in der Bestellung angegeben.
    20. Die Überschriften im Vertrag dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf seine Auslegung.
    21. Jede Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, als Bezugnahme auf dieses Gesetz oder diese Bestimmung in der jeweils geänderten, konsolidierten, modifizierten, erweiterten, neu erlassenen oder ersetzten Form auszulegen.
    22. Eine Klausel ist ein Verweis auf eine Klausel des Vertrags.
    23. Wenn und nur insoweit ein Widerspruch zwischen der Bestellung und den Bedingungen besteht, hat die Bestellung Vorrang vor den Bedingungen.
    24. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, umfassen Wörter, die den Singular bezeichnen, den Plural und umgekehrt, und Wörter, die ein Geschlecht bezeichnen, umfassen alle Geschlechter, und Wörter, die „Personen“ bezeichnen, umfassen Einzelpersonen, Körperschaften, nicht rechtsfähige Vereinigungen und Personengesellschaften.
    25. Jegliche Aufzählungen oder Beispiele, die dem Wort „einschließlich“ folgen, sind ohne Beschränkung auf die Allgemeingültigkeit der vorstehenden Wörter auszulegen.
    26. Eine „Partei“ bezeichnet jede Vertragspartei einzeln, und „Parteien“ bezieht sich auf alle Vertragsparteien zusammen. Eine Partei umfasst alle zulässigen Abtretungsempfänger der betreffenden Partei.
    27. Bezugnahmen auf „schriftlich“ oder „schriftlich“ gelten nicht als Telefax oder E-Mail.
Zuletzt bearbeitet Juli 2021

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