Verkaufsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die Janus International Europe Eingeschränkte Verkaufsbedingungen.

TEIL B – VERKAUFSBEDINGUNGEN

TEIL B – VERKAUFSBEDINGUNGEN

  1. Vertragsform
    1. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst zustande, wenn beide Parteien die Geschäftsbedingungen danach unterzeichnen Janus akzeptiert eine angebotene Spezifikation zwischen dem Käufer und Janus, bereitstellend a Janus-ausgestellte Referenznummer an den Käufer. Die Unterzeichnung der Geschäftsbedingungen durch die Parteien stellt eine eindeutige Zustimmung beider Parteien dar, an diese Bedingungen (und die zusätzlichen Bedingungen) gebunden zu sein.
    2. Die Geschäftsbedingungen (Teil A) sind im Angebotsschreiben enthalten, das dem Käufer von Janus.
    3. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass die in Teil C dargelegten zusätzlichen Bedingungen nur für alle Arbeiten gelten, die von durchgeführt werden Janus, und diese zusätzlichen Bedingungen gelten nicht, wenn Janus liefert nur Waren.
  2. Definitionen und Interpretation
    1. Die in den Geschäftsbedingungen definierten Begriffe haben die darin angegebene Bedeutung.
    2. Die folgenden Wörter und Ausdrücke haben die unten angegebene Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:
      1. Geschäftstag bezeichnet einen Tag (außer einem Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind;
      2. Bedingungen bezeichnet diese Verkaufsbedingungen;
      3. Vertrauliche Informationen bezeichnet alle von einer Partei im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Informationen, die entweder (i) als vertraulich gekennzeichnet sind (oder im Falle mündlicher Diskussionen später schriftlich als vertraulich bestätigt werden) oder (ii) Informationen (wie auch immer mitgeteilt) sind der Art, dass die andere Partei vernünftigerweise hätte wissen können, dass die Informationen vertraulich sind;
      4. Shop bezeichnet die Waren/Produkte, die von geliefert werden sollen Janus an den Käufer, wie in den Geschäftsbedingungen angegeben;
      5. Praktische Abschluss erfolgt an dem Tag, an dem Janus durch eine PDC-E-Mail (Practical Date of Completion) oder auf andere Weise davon ausgeht, dass er alle Arbeiten gemäß den Vertragsbedingungen abgeschlossen hat, abgesehen von geringfügigen Mängeln;
      6. PREIS bezeichnet den Gesamtbetrag, der an zu zahlen ist Janus gemäß den Geschäftsbedingungen;
      7. Zitat bezeichnet das Angebot von Janus an den Käufer als Antwort auf eine Spezifikation, in der die Bedingungen festgelegt sind Janus bereit ist, Waren und/oder Arbeiten zu liefern, auf die durch eine von ausgestellte Referenznummer verwiesen wird Janus, und in den Geschäftsbedingungen bestätigt;
      8. Normen bezeichnet die Spezifikation der vom Käufer bereitgestellten Waren und/oder Arbeiten Janus, in der die Anforderungen des Käufers aufgeführt sind, bei denen eingekauft werden soll Januseschriebenen Art und Weise; und
      9. - so funktioniert es: bezeichnet die auszuführenden Arbeiten Janus, falls vorhanden, wie in den Geschäftsbedingungen beschrieben, zusammen mit allen Änderungen, die in Übereinstimmung mit dem Vertrag vorgenommen wurden. Betrifft der Vertrag die Lieferung von Waren und die Ausführung von Arbeiten, umfasst der Ausdruck „Arbeiten“ auch die Lieferung von Waren.
    3. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Bestimmung in der geänderten oder neu erlassenen Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung schließt alle untergeordneten Gesetze ein, die unter diesem Gesetz oder dieser gesetzlichen Bestimmung in ihrer geänderten oder neu erlassenen Fassung erlassen wurden.
    4. Jeder Satz, der durch die Begriffe „einschließlich“, „einschließen“, „insbesondere“ oder ähnliche Ausdrücke eingeführt wird, ist als veranschaulichend zu verstehen und schränkt den Sinn der Wörter vor diesen Begriffen nicht ein.
    5. Ein Verweis auf schriftliche oder schriftliche enthält E-Mail.
    6. Ein Zitat von Janus stellt kein Angebot dar und kann jederzeit vor Annahme einer Bestellung durch widerrufen oder geändert werden Janus. Ein Angebot ist nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.
    7. Alle Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbung, die von erstellt wurden Janus und alle darin enthaltenen Beschreibungen oder Abbildungen JanusDie Kataloge oder Broschüren von werden ausschließlich zu dem Zweck erstellt, eine ungefähre Vorstellung der darin genannten Waren zu vermitteln. Sie sind weder Bestandteil des Vertrags noch haben sie vertragliche Gültigkeit, sofern sie nicht ausdrücklich in den Vertragsdokumenten aufgeführt sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertrag und Zeichnungen hat dieser Vertrag Vorrang.
    8. Nach Abschluss des Projekts können dem Käufer As-Built-Zeichnungen zur Verfügung gestellt werden, die jedoch nicht Teil davon sind Janusdie vertraglichen Verpflichtungen von in diesem Vertrag.
    9. Alle Geschäftsbedingungen, die in einem vom Käufer bereitgestellten Dokument enthalten sind, gelten nicht und sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart Janus.
    10. An diesen Bedingungen (oder zusätzlichen Bedingungen) dürfen keine Änderungen vorgenommen werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart Janus schriftlich in den Geschäftsbedingungen.
  3. Allgemeine Pflichten der Janus
    1. Janus liefert die Waren und erbringt (oder beschafft die Erbringung) der Arbeiten, soweit zutreffend, in Übereinstimmung mit dem Vertrag.
  4. Allgemeine Pflichten des Käufers
    1. Der Käufer stellt zur Verfügung Janus mit einer genauen Spezifikation für die Waren und/oder Werke, von denen er kaufen möchte Janus. Janus bestätigt dann die Waren und/oder Arbeiten, die es zu liefern bereit ist, und die Bedingungen, zu denen es bereit ist, die Waren/Arbeiten in einem schriftlichen Angebot zu liefern, wie in den Geschäftsbedingungen festgelegt.
    2. Der Käufer stellt unentgeltlich zur Verfügung Janus alle angemessenen und notwendigen Anwesenheiten und Einrichtungen zu ermöglichen Janus zum Entladen und Lagern der Waren und zum Ausführen und Abschließen der Arbeiten vor Ort, zusätzlich zur Bereitstellung der in den Vertragsdokumenten (falls vorhanden) aufgeführten Anwesenheiten und Einrichtungen.
    3. Die Gewährleistung obliegt dem Käufer Janus in der Lage ist, die Waren sicher und pünktlich zu liefern, und ist dafür verantwortlich Janus in der Lage ist, die Arbeiten sicher und pünktlich auszuführen. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden muss der Käufer:
      1. die Janus mit vollem Zugriff auf die Website, wie erforderlich von Janus, und soll nicht behindern oder verhindern Janus von der Lieferung der Waren oder der Ausführung der Arbeiten, soweit zutreffend;
      2. ist für die Sicherung der Waren vor Ort verantwortlich und trägt die Verantwortung für jeglichen Diebstahl vom Standort oder Schäden an den Waren, die vor Ort auftreten;
      3. Bereitstellung ordnungsgemäßer, detaillierter und genauer Lieferanweisungen Janus in den Geschäftsbedingungen und wird aktualisiert Janus unverzüglich, wenn Änderungen an diesen Anweisungen erforderlich sind. Wo solche Änderungen vereinbart werden Janus, ist der Käufer für alle Kosten verantwortlich, die sich aus solchen Änderungen oder besonderen Anforderungen einer Site ergeben;
      4. die Janus ggf. mit allen Zugangscodes oder Zugangsdaten für den besetzten Empfang;
      5. Bereiten Sie die Website vor Janus um auf die in Auftrag gegebenen Arbeiten zuzugreifen, sie zu begutachten (falls erforderlich), zu liefern und auszuführen sowie sie zu benachrichtigen Janus wenn die Website als nicht bereit gilt.
    4. Der Käufer akzeptiert, dass alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Lieferungen, Zugänglichkeit, Arbeitsaufwand oder anderen Verzögerungen zu Lasten des Käufers gehen.
  5. Vertragspreis
    1. Der Preis entspricht dem Angebot, basiert auf den heute verfügbaren Preisen und versteht sich exklusive MwSt., GST, TVA, Zöllen, Zöllen und ALLEN anderen relevanten Abgaben, für die der Käufer zu dem an diesem Datum geltenden Satz haftet der Bestellung des Käufers.
    2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, Janus hat das Recht, den Preis anzupassen, um jegliche Erhöhung direkter oder indirekter Kosten (einschließlich Material und Arbeit sowie anderer Elemente Dritter, die Teil des Umfangs sind) zu berücksichtigen Janus seit dem Datum des Vertragsabschlusses und aller gemäß Klausel 8 angeordneten Änderungen.
    3. Wenn sich die Stahlpreise und die relevanten Wechselkurse nach der Notierung (oder einer gemäß Klausel 8 angeordneten Änderung) um 5 % oder mehr ändern, Janus ist berechtigt, den Preis anzupassen, um diese Änderung proportional zur Erhöhung des Stahlpreises oder zur Änderung der Wechselkursdifferenz zu berücksichtigen.
    4. Vorbehaltlich der Klauseln 1, 5.2 und 5.3 oben ist der im Angebot angegebene Preis 30 Tage lang ab dem Datum des Angebots verbindlich und wird grundsätzlich vorausgesetzt, dass der Kunde über die entsprechenden Spezifikationen verfügt und den Fortschritt der Baustelle und den Zugang zum Gebäude für jeden Umfang von JanusDie Arbeiten müssen innerhalb von drei Monaten nach Vertragsdatum abgeschlossen werden, um eine erforderliche Neukalkulation zu vermeiden.
  6. Bezahlung
    1. Janus stellt dem Käufer folgende Rechnung:
      Produkt Lieferung und Installation, Nokē Lieferung und Installation
      1. Mit der Annahme des Angebots (das „Order”) durch den Käufer Janus führt eine Bonitätsprüfung durch und stellt dem Käufer vorbehaltlich eines zufriedenstellenden Berichts eine Pro-forma-Rechnung über den Betrag der vom Käufer gemäß der Bestellung zu zahlenden Anzahlung (40 % des Vertragspreises) aus. Der Käufer zahlt die Anzahlung in JanusSofort nach Erhalt der Proforma-Rechnung ist der Betrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto zu überweisen.
      2. Die Zahlung gilt als erfolgt einzige wenn die gezahlten Beträge Janusvon uns benanntes Bankkonto in frei verfügbaren Mitteln. Nach Erhalt der frei verfügbaren Mittel Janus stellt dem Käufer eine Steuerrechnung über den Anzahlungsbetrag aus.
      3. Janus wird nach Abschluss von 1 % der Arbeiten eine Rechnung für Phase 30 über 70 % des Vertragspreises ausstellen.
      4. Janus wird nach Abschluss von 2 % der Arbeiten eine Rechnung für Phase 20 über 90 % des Vertragspreises ausstellen.
      5. Nach Abschluss der Arbeiten informiert der Projektmanager den Käufer über die Fertigstellung der Arbeiten und übergibt dem Käufer den PDC.  Janus stellt die abschließende Restrechnung über die restlichen 10 % des Vertragspreises aus.
      6. Die jährliche Software-Supportgebühr[1] für Nokē ist am Tag der Inbetriebnahme des Nokē-Systems zahlbar.
        Lieferung nur innerhalb und aus dem United Kingdom
      7. Mit der Annahme des Angebots (das „Order”) durch den Käufer Janus wird eine Bonitätsprüfung durchführen und dem Käufer vorbehaltlich eines zufriedenstellenden Berichts eine Pro-forma-Rechnung für 100% des Vertragspreises. Der Käufer zahlt diesen Betrag in JanusSofort nach Erhalt der Proforma-Rechnung ist der Betrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto zu überweisen.
      8. Die Zahlung gilt als erfolgt einzige wenn die gezahlten Beträge Janusvon uns benanntes Bankkonto in frei verfügbaren Mitteln. Nach Erhalt der frei verfügbaren Mittel Janus stellt dem Käufer eine Steuerrechnung über den gezahlten Betrag aus.
      9. JanusDer von benannte Kurier wird die Waren ausliefern und den Käufer über den Abschluss der Lieferung informieren. 
        Lieferung nur innerhalb Polens und Export aus Polen an Bestimmungsorte außerhalb der EU, Lieferung nur aus Polen innerhalb der EU
      10. Mit der Annahme des Angebots (das „Order”) durch den Käufer Janus führt eine Bonitätsprüfung durch und stellt dem Käufer vorbehaltlich eines zufriedenstellenden Berichts eine Pro-forma-Rechnung über den Betrag der vom Käufer gemäß der Bestellung zu leistenden Anzahlung aus (100% des Vertragspreises). Der Käufer zahlt die Anzahlung in JanusSofort nach Erhalt der Proforma-Rechnung ist der Betrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto zu überweisen.
      11. JanusDer von benannte Kurier wird die Waren ausliefern und den Käufer über den Abschluss der Lieferung informieren.  Janus wird dem Käufer eine Steuerrechnung für 100% des Vertragspreises.
    2. Wenn der Käufer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer Rechnung zahlt, mit Ausnahme der Anzahlung oder der Rechnung für die Lieferung, die sofort nach Erhalt bezahlt werden muss, ist der gesamte Preis aller vom Käufer gekauften oder zum Kauf vereinbarten Waren und/oder Arbeiten ohne Aufforderung fällig und zahlbar und Janus ist (unbeschadet anderer verfügbarer Rechtsbehelfe) berechtigt:
      1. den Beginn und die Lieferung von Waren und/oder Arbeiten verzögern;
      2. ein solches Versäumnis als Rücktritt behandeln, den Vertrag kündigen und die Arbeit daran zurückziehen, und in diesem Fall können Gebühren anfallen, um die Kosten und Schäden zu erstatten Janus;
      3. den Vertrag auszusetzen, in diesem Fall muss der Käufer dies zulassen Janus eine angemessene Frist, um die Arbeiten nach Zahlung wieder aufzunehmen, und zahlt Janusdie angemessenen Kosten und Ausgaben der Remobilisierung; und/oder
      4. dem Käufer Zinsen (täglich anfallend) auf die nicht bezahlten Beträge vor und nach dem Urteil in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Bank of England in Rechnung zu stellen, Janus kann Zinsen erheben.
    3. Die Zahlung hat ohne Abzüge, Aufrechnungen, Pfandrechte, Gegenforderungen, Zurückbehaltungen, Minderungen oder sonstige ähnliche Rechte oder Ansprüche zu erfolgen. Janus akzeptiert ausdrücklich keine Einbehaltung, Vertragsstrafen, Rabatte Dritter oder Rückbelastungen, es sei denn, dies wurde vor Vertragsbeginn schriftlich vereinbart. Wenn die Zahlung für eine frühere Bestellung des Käufers noch aussteht, Janus kann Zahlungen aus einer nachfolgenden Bestellung mit diesem ausstehenden Betrag verrechnen und die Annahme weiterer Bestellungen eines Käufers mit ausstehenden unbezahlten Rechnungen ablehnen.
    4. Der Käufer muss seine nationalen Mehrwertsteuergesetze oder vergleichbare Gesetze einhalten und ist für die Zahlung aller anfallenden Steuern verantwortlich.
    5. Alle im Rahmen des Vertrags fälligen Zahlungen erfolgen in der im Angebot angegebenen Währung oder wie anderweitig schriftlich vereinbart mit Janus. Unbeschadet von Klausel 5.3 oben entsprechen die zu zahlenden Beträge den Angaben im Angebot und werden nicht durch Währungsschwankungen oder Umrechnungsgebühren beeinflusst. Die für die Zahlungen anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers.
    6. Etwaige Rechnungsrückfragen oder Ungenauigkeiten müssen schriftlich erfolgen und bei eingehen Janusinnerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum bei der Kreditkontrollabteilung von 's ein. Alle Rechnungen sind an den Vertragspartner zu richten.
    7. Wenn die Parteien in den Geschäftsbedingungen vereinbart haben, dass der Käufer einen Drittfinanzierer mit der Finanzierung eines Projekts beauftragt, muss der Käufer auf Verlangen einen schriftlichen Nachweis der Zustimmung des Drittfinanzierers erbringen, dass der Käufer den Vertrag zu den hierin enthaltenen Bedingungen abschließt aus Janus. Für den Fall, dass der Käufer einen Drittfinanzierer beauftragt, garantiert der Käufer, dass er einen schriftlichen Nachweis über die Zustimmung des Drittfinanzierers zum Vertragsabschluss mit dem Käufer erhält und dass der Drittfinanzierer die im Vertrag vereinbarten Rechnungsstellungs- und Zahlungsbedingungen einhält. Wenn eine Rechnung an ein anderes Unternehmen als den Käufer zu stellen ist, muss der Käufer seine Geschäftsdaten an folgende Adresse übermitteln: Janus spätestens 14 Tage vor Vertragsabschluss. Der Käufer bleibt zu jedem Zeitpunkt für alle im Rahmen des Vertrags fälligen Zahlungen haftbar, unabhängig davon, ob der Käufer einen Drittfinanzierer beauftragt oder nicht. Jeder spätere Wechsel zu einem Drittfinanzierer erfordert Januss vorherige schriftliche Zustimmung.
    8. Mit der Unterzeichnung des Vertrags stimmt der Käufer einer Bonitätsprüfung zu (und muss eine solche Zustimmung auch von etwaigen Drittfinanzdienstleistern einholen) und erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zu diesem Zweck an Kreditauskunfteien weitergegeben werden.
    9. Janus ist berechtigt, alle Anwaltsgebühren und Kosten zurückzufordern, die im Zuge von Vollstreckungs- und/oder Inkassobemühungen in Bezug auf unbezahlte oder verspätete Beträge, die im Rahmen dieses Vertrags fällig werden, entstanden sind.
  7. Garantie Sofern in dieser Klausel 7 nichts anderes bestimmt ist, Janus übernimmt keine Gewährleistung in Bezug auf die Leistung oder den Zustand der Waren oder Werke.
    Waren hergestellt von Janus (einschließlich Trennwand- und Türmaterialien)
    1. Janus garantiert seine selbst hergestellten oder hergestellten Waren, einschließlich Trenn- und Türmaterialien, für einen Zeitraum von zwanzig (20) Jahren ab Produktionsdatum und mechanische Produkte für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab Produktionsdatum. Während solcher Garantiezeiten Janus wird nach eigenem Ermessen entweder die mangelhafte Ware ohne Kosten für Teile und Arbeit reparieren oder im Austausch für die mangelhafte Ware Ersatz liefern, gemäß den in Abschnitt 7.6 unten festgelegten Bedingungen.
    2. Janus garantiert, dass Waren hergestellt und geliefert von Janus gemäß diesem Vertrag frei von Material-/Verarbeitungsmängeln sein. JanusDie Verpflichtungen von im Rahmen dieser Garantie beschränken sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Ersatz JanusNach Wahl von , alle Teile der Waren, bei denen sich bei ordnungsgemäßer Installation, Verwendung und Wartung innerhalb eines (1) Jahres ab Beginn des Versand- oder Installationsdatums, je nachdem, was zuerst eintritt, ein Material- oder Verarbeitungsfehler herausstellt.
    3. Ersatzprodukte bereitgestellt von Janus für Garantiearbeiten können neu oder überholt sein, funktionieren aber wie neu. Zur Klarstellung: Ersatzprodukte unterliegen nur der Garantiezeit, die von der ursprünglichen Garantiezeit verbleibt.
    4. Während Janus versuchen, Waren in Übereinstimmung mit der Qualität der gezeigten Muster zu liefern, kann dies nicht garantiert werden und es wird keine Bedingung oder Gewährleistung in dieser Hinsicht impliziert.
    5. Zur Klarstellung: Bezugnahme auf Waren hergestellt von Janus enthält keine Teile oder Materialien, die Teil der Waren sind, aber von Dritten zur Verwendung geliefert wurden Janus oder ihren hergestellten Waren hinzugefügt werden.
      Garantiebedingungen
    6. Die in dieser Klausel 7 genannten Garantien werden gewährt durch Janus ausschließlich unter folgenden Bedingungen:
      1. der Käufer benachrichtigt Janus vor Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfrist schriftlich über die betreffende Gewährleistungsverletzung zu informieren und zu erteilen Janus angemessene Gelegenheit, den mutmaßlichen Verstoß in erster Instanz zu beheben. Jede Verletzung oder angebliche Verletzung, die außerhalb der relevanten Garantiezeit gemeldet wird, wird nicht von der Garantie abgedeckt;
      2. Die Garantien gelten nicht für normalen Verschleiß oder Defekte, Ausfälle oder Schäden, die durch unsachgemäße oder falsche Installation, Verwendung oder Anwendung, Missbrauch, Nachlässigkeit oder unsachgemäße oder unzureichende Wartung und Pflege verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in das Handbuch;
      3. Die Garantien gelten nicht für Schäden, die durch Reparaturen oder Reparaturversuche des Käufers oder einer anderen Person als Janus oder seine zugelassenen Vertreter;
      4. die Garantien gelten nicht für Waren und/oder Werke, die geändert, modifiziert oder angepasst oder in andere Produkte integriert wurden;
      5. die Garantien gelten nicht für Verbrauchsgüter (wie Batterien), die normalerweise während des Betriebs verbraucht werden oder deren normale Lebensdauer naturgemäß kürzer ist als die entsprechende Garantiezeit;
      6. Waren, die im Freien verwendet werden, wobei zu beachten ist, dass nicht alle Waren für die Verwendung im Freien geeignet sind, wetterbeständig und nicht wetterfest sind;
      7. JanusDie Verantwortung von zur Reparatur oder zum Ersatz mangelhafter Waren ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel, das dem Käufer bei Garantieverletzung zusteht; und
      8. Janus haftet nicht für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob Janus über die Möglichkeit solcher Schäden im Voraus informiert ist.
    7. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der hierin dargelegten Zusammenfassung der Garantiebestimmungen und der vollständigen Garantie, wie auf dargestellt Janus's Website finden Sie die Bestimmungen der vollständigen Garantie auf JanusDie Website von hat Vorrang.
  8. Variationen
    1. Der Käufer erkennt an, dass jede Änderung der Spezifikation oder Art der Waren und/oder Arbeiten, die vom Käufer verlangt wird, zeit- und kostenrelevant sein kann.
    2. Der Wert aller vom Käufer angeforderten und akzeptierten Änderungen Janus wird dem Käufer von mitgeteilt und in Rechnung gestellt Janus sobald es praktikabel ist.
    3. Wenn der Käufer mündlich oder per E-Mail eine Änderungsanfrage stellt, muss der Käufer innerhalb von 24 Stunden eine unterzeichnete Bestätigung dieser Anweisung vorlegen, und Janus ist nicht verpflichtet, eine solche Abweichung vor Erhalt einer solchen Bestätigung zu berücksichtigen. Wo Janus wird gebeten, mit einer solchen Änderung fortzufahren, bevor er eine Bestätigung erhält, und entscheidet sich (nach eigenem Ermessen) dafür, alle dadurch entstehenden Kosten zu tragen Janus als Ergebnis einer solchen Änderung gehen zu Lasten des Käufers.
    4. Zusätzliche Kosten für Änderungen, die aufgrund von Ungenauigkeiten der Spezifikation des Käufers oder der vom Käufer bereitgestellten Informationen oder Änderungen der Vereinbarungen in den Geschäftsbedingungen und/oder dem Angebot vorgenommen wurden, gehen zu Lasten des Käufers.
    5. Wenn die Waren oder Arbeiten aus irgendeinem Grund ausgesetzt, verschoben oder aus einem anderen Grund als einer Entscheidung von beendet werden Janus, alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
    6. Janus behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen und/oder das Angebot bei Bedarf nach eigenem Ermessen oder zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften angemessen zu ändern.
    7. Wenn Gebäude/Strukturen nicht vollständig sind oder keine tatsächlichen genauen Messungen vor Ort vorgenommen werden können, sind die angegebenen Größen und Kosten der Waren geschätzt und können überarbeitet werden, wenn genaue Messungen verfügbar sind.
    8. Janus ist nicht verpflichtet, eine vorgeschlagene Änderung der Waren oder Werke zu akzeptieren.
  9. Kündigung
    1. Ohne seine anderen Rechte oder Rechtsbehelfe einzuschränken, Janus berechtigt, den Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen, wenn:
      1. Der Käufer begeht einen behebbaren Verstoß gegen eine der Bestimmungen des Vertrags und behebt diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt von Janus einer schriftlichen Mitteilung mit vollständigen Angaben über die zu behebende Verletzung;
      2. der Käufer begeht einen nicht behebbaren Verstoß gegen eine der Bestimmungen des Vertrages;
      3. der Käufer unter Zwangsverwaltung gestellt wird oder zahlungsunfähig wird, liquidiert oder aufgelöst wird oder anderweitig einem der in Klausel 17 genannten Umstände oder Ereignisse unterliegt; oder
      4. eine wesentliche Änderung in der Geschäftsführung des Käufers eintritt oder wenn das Unternehmen des Käufers kein laufendes Unternehmen ist oder als solches angesehen wird.
    2. Wo Janus den Vertrag gemäß Ziffer 9.1 kündigt, Janus hat Anspruch auf Zahlung des Wertes der bis dato durchgeführten/gelieferten Arbeiten und/oder Waren (abzüglich bereits gezahlter Beträge), seiner angemessenen Demobilisierungs- oder sonstigen aufgewendeten Kosten sowie einer Summe für entgangenen Gewinn und Gemeinkosten.
    3. Sollte der Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt den Vertrag kündigen wollen, dann Janus hat Anspruch auf Erstattung aufgewendeter Kosten und entgangenen Gewinn. Der Käufer hat 14 Tage im Voraus schriftlich Janus eines Löschungsantrags mit Angabe der Gründe für den Antrag und Anerkennung der Verpflichtung zur Rückzahlung JanusKosten und entgangener Gewinn.
    4. Jede Bestimmung des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend bei oder nach der Beendigung in Kraft treten oder fortbestehen soll, bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  10. Versicherung und Sachschaden
    1. Vorbehaltlich der nachstehenden Klausel 11.10 gilt: Janus übernimmt keine Verantwortung für Verluste oder Schäden an den Werken, der Baustelle oder den Waren vor Ort. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, eine Versicherungspolice abzuschließen, um solche Risiken abzudecken.
  11. Haftung
    1. Janus hat Versicherungsschutz für seine eigene gesetzliche Haftung für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag abgeschlossen. Der Käufer ist dafür verantwortlich, seine eigenen Vorkehrungen für die Versicherung etwaiger Mehrverluste zu treffen.
    2. Die Haftungsbeschränkungen in dieser Klausel 11 gelten für jede Haftung, die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt, einschließlich der Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), falscher Darstellung, Rückerstattung oder aus anderen Gründen.
    3. Außer wie ausdrücklich schriftlich vereinbart von Janus und außer wenn die Waren und/oder Werke an eine Person verkauft werden, die als Verbraucher (im Sinne des Unfair Contract Terms Act 1977) handelt, sind alle durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht implizierten Garantien, Bedingungen oder anderen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen größtmöglichen Umfang ausgeschlossen.
    4. Vorbehaltlich dieser Klausel 11, Janus's Gesamthaftung gegenüber dem Käufer in Bezug auf alle Angelegenheiten, die sich aus, unter oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, einschließlich (ohne Einschränkung) jeglicher Vertragsverletzung JanusDie Verpflichtungen von aus dem Vertrag, unabhängig davon, ob sie sich aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Gesetz, verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig ergeben, dürfen den Preis nicht übersteigen.
    5. Janus haftet gegenüber dem Käufer nicht aufgrund einer Zusicherung, stillschweigenden Gewährleistung, Bedingung oder Bedingung oder einer Pflicht nach allgemeinem Recht im Rahmen des Vertrags für Folgeverluste oder -schäden (einschließlich entgangenen Gewinns und unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit verursacht wurden). Janus oder anderweitig), die sich aus der Lieferung der Waren oder ihrer Verwendung oder ihrem Weiterverkauf ergeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart Janus. Die gesetzlichen Rechte der Verbraucher bleiben unberührt.
    6. Janus ist nicht verantwortlich für die Vertretung seiner Mitarbeiter oder Vertreter, es sei denn, dies wurde schriftlich von bestätigt Janus.
    7. Vorbehaltlich dieser Klausel 11 sind die folgenden Verlustarten vollständig ausgeschlossen:
      1. entgangener Gewinn;
      2. Umsatz- oder Geschäftsverlust;
      3. Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen;
      4. Schäden aus Zeitverzögerungen;
      5. Verlust erwarteter Einsparungen oder erwarteter Einnahmen;
      6. Nutzungsausfall oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen;
      7. Verlust oder Beschädigung des Geschäftswerts; und
      8. indirekter oder Folgeschaden.
    8. Jegliche Fehler oder Auslassungen in einem Dokument oder einer Information von Janus können ohne Gewähr von korrigiert werden Janus. Keine Beschreibung oder Abbildung in irgendeiner Literatur von Janus sind Bestandteil des Vertrages.
    9. Ansprüche oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder den Arbeiten und/oder den Waren ergeben, dürfen nicht vorgebracht werden Janus nach Ablauf von 6 Jahren nach dem Datum der praktischen Fertigstellung der Arbeiten oder dem Datum der letzten Lieferung der Waren, je nachdem, welches Datum später liegt.
    10. JanusDie Haftung von für Tod, Personen- und Sachschäden ist nur insoweit gegeben, als dieser Tod, diese Verletzung oder dieser Schaden durch Fahrlässigkeit oder Versäumnis verursacht wurde Janus.
    11. Nichts in dieser Klausel 11 schließt aus oder begrenzt Janus's Haftung für (i) Tod oder Körperverletzung verursacht durch JanusFahrlässigkeit; (ii) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; (iii) Verstoß gegen die Bestimmungen von Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979; oder (iv) fehlerhafte Produkte gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 1987; oder für alle anderen Angelegenheiten, für die das Gesetz vorsieht, dass die Haftung nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
  12. Abholung und Lieferung
    1. Die Waren werden an die Lieferadresse und an dem/den in den Geschäftsbedingungen angegebenen Lieferdatum(en) geliefert, vorbehaltlich der in den Geschäftsbedingungen festgelegten Lieferbedingungen. Die Preise und Frachten für den Versand erfolgen auf direktem Weg, unbegleitet und nicht als Sammelgut, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
    2. Ungeachtet der Bestimmungen in Klausel 12.1 JanusDie Verpflichtung von , die Waren am Liefertermin zu liefern, hängt davon ab, ob die Anzahlung bei eingegangen ist Janus (gemäß Klausel 6) mehr als die in den Handelsbedingungen festgelegte Vorlaufzeit vor dem Liefertermin. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass Janus mindestens die Vorlaufzeit nach Erhalt der Anzahlung benötigt, um die Lieferung abzuschließen, und wenn die Anzahlung weniger als die Vorlaufzeit vor dem Liefertermin eingeht, Janus berechtigt, den Liefertermin entsprechend anzupassen.
    3. Wenn Waren abgeholt werden, müssen alle Waren innerhalb von fünf Werktagen abgeholt werden Janus Bereitstellen der Waren zur Lieferung, sofern nicht mit vereinbart Janus gesondert schriftlich in den Geschäftsbedingungen. Alle mit der verspäteten Abholung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
    4. In Fällen, in denen die Materialien/Waren hergestellt wurden von Janus, Wobei Janus die Lieferung an den Standort des Käufers aus irgendeinem Grund, der nicht direkt darauf zurückzuführen ist, verzögert/aufgeschoben wurde Janusübernimmt der Käufer Lagerkosten für die Ware in Höhe von 5 % des Materialwertes pro angefangenem Monat.
    5. In Fällen, in denen die Materialien/Waren geliefert wurden Janus durch einen Dritten, falls Materialien nach den beabsichtigten Lieferterminen außerhalb des Standorts gelagert werden müssen, die dadurch entstehenden Kosten Janus werden zum Vertragswert hinzugerechnet und vom Käufer als zahlbar akzeptiert.
    6. Janus ist berechtigt, die Waren in einer oder mehreren Sendungen zu liefern, um dies zu berücksichtigen JanusProduktionsanforderungen oder Build-Reihenfolge von . Janus Es liegt im alleinigen Ermessen, alle Käuferanfragen in Bezug auf die Reihenfolge anzunehmen, was zusätzliche Kosten für den Käufer verursachen kann.
    7. Wenn Waren nur auf Lieferungsbasis gekauft werden, Janus übernimmt keine Verantwortung für zusätzliche Kosten, die dem Käufer entstehen, wenn sich die Lieferung verzögert.
    8. Wenn fünf Geschäftstage nach dem Tag, an dem Janus die Lieferung oder Abholung verspätet/aufgeschoben wurde, der Käufer sie nicht abgeholt oder abgeholt hat, Janus kann einen Teil oder die Gesamtheit der Waren weiterverkaufen oder anderweitig veräußern und dem Käufer nach Abzug angemessener Lager- und Verkaufskosten einen etwaigen Überschuss über den Warenpreis in Rechnung stellen oder dem Käufer einen Fehlbetrag unter dem Warenpreis in Rechnung stellen.
    9. Der Käufer entsorgt das Verpackungsmaterial für die Waren auf eigene Kosten und entschädigt Janus von allen gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit solchen Verpackungsabfällen.
    10. Wenn der Zugang zum Standort beeinträchtigt ist und Materialien von Hand abgeladen werden müssen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes akzeptiert/vereinbart wurde Janus, haftet der Käufer für alle damit verbundenen zusätzlichen Kosten. Das Handpressen kann (aufgrund unbekannter Standortbedingungen) jede Art von zusätzlicher manueller/mechanischer Beförderung von Materialien umfassen, die per LKW/Fahrzeug/Aufzug/Palette/Zugang durch Fenster oder andere Mittel erforderlich ist, die als außerhalb des normalen ungehinderten Zugangs liegend gelten würden, ist jedoch nicht darauf beschränkt.
    11. Die Kosten für die Bereitstellung von Gabelstaplern, sofern in den Geschäftsbedingungen enthalten, ermöglichen es, dass ein Standardgabelstapler die Materialien aus jeder Lieferung entlädt und direkt und gleichmäßig auf jede Etage verteilt. Sollten die Bedingungen vor Ort spezielle Geräte oder zusätzliche Arbeitskräfte erfordern, um dies zu erreichen, wird dem Käufer eine zusätzliche Gebühr berechnet, wenn Janus stellt diese Anlage oder Arbeitskraft zur Verfügung.
    12. Der in den Handelsbedingungen angegebene Frachtwert setzt, sofern zutreffend, voraus, dass der Käufer alle Aspekte der Lieferung kontrolliert. Sollten mehrere Liefertermine oder -orte erforderlich sein, können sich die Frachtkosten erhöhen. Der Frachtwert setzt außerdem voraus, dass alle Materialien zu den vereinbarten Terminen geliefert werden können.
    13. Bei hohen Systemhöhen von mindestens drei Metern trägt der Käufer die damit verbundenen Mehrkosten für Fracht/Lieferung zur Baustelle.
  13. Schäden an gelieferten Waren
    1. JanusDie Türen von werden sorgfältig verpackt und verladen, um Transportschäden zu minimieren. Aufgrund der Straßenverhältnisse und der Handhabungsverfahren des Spediteurs im Freien JanusEs gibt Ausnahmen, die nicht im Einflussbereich von liegen. Transportschäden wie Dellen oder Beulen sowie leichte Lackschäden aufgrund von Transportverschleiß gelten als normal und stellen daher keinen anerkannten Grund für die Rückgabe oder Annahmeverweigerung der Tür(en) dar.  Janus liefert Ausbesserungsfarbe, kann aber keine Rücksendung der Tür akzeptieren.
    2. Sichtbare Transportschäden oder andere Schäden als die in Abschnitt 1 oben genannten müssen sofort gemeldet werden. Der Käufer sollte die Tür(en) bei der Ankunft überprüfen, bevor er die Versand-/Lieferdokumente unterschreibt. Der Käufer muss das Lieferpersonal über solche Schäden oder fehlende Artikel informieren, bevor er den Lieferschein unterschreibt.  Janus haftet nicht für Schäden oder fehlende Artikel, die der Käufer nicht vor der Unterzeichnung gemeldet hat.
    3. Der Käufer meldet sich bei Janus Schäden, Fehlmengen oder fehlende Artikel innerhalb von zwei Tagen nach Unterzeichnung der Versand-/Lieferdokumente, so Janus benötigte Ersatzlieferungen so schnell wie möglich an den Käufer liefern. Ansprüche, die nicht wie hierin dargelegt gemeldet werden, werden nicht berücksichtigt.
  14. Toleranz
    1. Die gelieferten und verwendeten Materialien von Janus unterliegen den allgemein anerkannten Toleranzen für das Vereinigte Königreich gemäß den zuständigen Bauinstituten. Hergestellte Waren, einschließlich derjenigen, die von hergestellt werden Janus oder bezogen von Janus ist bis zu einer Toleranz von 5 mm akzeptabel.
    2. Das Auftreten von Farbunterschieden ist aus technischen Gründen oft unvermeidbar. Eine auf dem Papier nominell akzeptable Farbtoleranz kann zu einer deutlich wahrnehmbaren Farbabweichung führen, wenn die menschliche visuelle Farbwahrnehmung davon abweicht. Unter Farbabweichung versteht man Janus versteht die Größenordnung eines wahrnehmbaren Unterschieds zwischen zwei Farbtönen. Denn Beschichtungen sind Industrieprodukte, die aufgrund ihrer industriell hergestellten Rohstoffe und ihrer Herstellungsverfahren naturgemäßen Abweichungen unterliegen. Die Farbtoleranzen für beschichtete Teile ergeben sich aus einer Kombination dieser Toleranzen und denen des Applikationsprozesses.
    3. Insbesondere folgende Parameter, die außerhalb der Kontrolle des Beschichtungslieferanten liegen, können einen großen Einfluss auf die Farbe der beschichteten Teile haben, wie z. B.:
      1. Schichtdickenunterschiede (wegen unregelmäßiger Beschichtung); oder
      2. Aushärtetemperatur der Teile und Verweildauer im Ofen (z. B. bei Anlagenstopps, Pausen, Anlagenanfahren, Änderung von Anlagenparametern wie Liniengeschwindigkeiten etc.); oder
      3. Deutliche Unterschiede der beschichteten Teile insbesondere in Bezug auf Substratmaterial, Wandstärke, Geometrie etc.
  15. Rücksendungen und Rückkäufe
    1. Dem Käufer steht kein Widerrufsrecht zu Janus ist nicht verpflichtet, vom Käufer bestellte Waren oder Materialien zurückzukaufen, die der Käufer nicht mehr benötigt oder die seinen Bedarf übersteigen.
    2. Für den Fall, dass (nach eigenem Ermessen) Janus verpflichtet sich, den Rückkauf solcher überschüssiger oder nicht mehr benötigter Waren oder Materialien zu besprechen, Janus darf einen solchen Rückkauf nur unter der Bedingung vornehmen, dass:
      1. die Waren unbenutzt und in einem verkaufsfähigen Zustand sind; und
      2. Der Käufer trägt alle Kosten oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Rücksendung der Waren oder Materialien an Janus.
  16. Eigentum und Risiko
    1. Die Ware bleibt Eigentum von Janus als rechtmäßiger und billiger Eigentümer und gehen auf den Käufer über, wenn der volle Preis ordnungsgemäß bezahlt und bei ihm eingegangen ist Janus zusammen mit allen anderen Beträgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Betrag von Zinsen oder anderen Beträgen, die gemäß den Bedingungen dieses und aller anderen Verträge zwischen dem Käufer und zu zahlen sind Janus, die vom Käufer fällig sind oder werden können. Wenn Zahlungen ganz oder teilweise überfällig sind, Janus kann (unbeschadet seiner anderen Rechte) die Waren oder Teile davon zurückholen oder weiterverkaufen.
    2. Der Käufer muss, solange das Eigentum an den Waren bei ihm verbleibt Janus, diese beim Käufer getrennt von anderen Waren zu lagern, so dass sie leicht als Waren von identifizierbar sind Janus. Janus kann zu diesem Zweck die Räumlichkeiten des Käufers (oder alle Räumlichkeiten, in denen die Waren gelagert werden) betreten.
    3. Ungeachtet der Tatsache, dass das Eigentum an den Waren möglicherweise nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist der Käufer berechtigt, diese Waren als Auftraggeber und nicht als Vertreter zu verkaufen Janus im gewöhnlichen Geschäftsgang und bei einem solchen Verkauf geht das Eigentum auf den Käufer über, und der Vorteil aus dem Kaufvertrag und der Erlös aus diesem Verkauf gehören ihm Janus rechtlich und wirtschaftlich bis zur vollständigen Zahlung bei Janus für solche Waren.
    4. Wenn der Vertrag zwischen dem Käufer und Janus aus irgendeinem Grund gekündigt wird, wird der volle Preis aller gelieferten, aber noch nicht bezahlten Waren ungeachtet anderslautender vorheriger Vereinbarungen oder Absprachen sofort fällig und zahlbar.
  17. Insolvenz des Käufers
    1. Diese Klausel gilt, wenn:
      1. der Käufer eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder Gegenstand eines Insolvenzverfahrens wird oder (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs geht oder (als Unternehmen) ein Antrag gestellt oder ein Antrag auf Auflösung gestellt wird oder er eingeht Liquidation (anders als zum Zweck der Verschmelzung oder Umstrukturierung); oder
      2. ein Grundschuldner in Besitz nimmt oder ein Konkursverwalter, Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter oder vorläufiger Insolvenzverwalter von Eigentum oder Vermögenswerten des Käufers ernannt wird; oder
      3. der Käufer die Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder
      4. Janus vernünftigerweise befürchtet, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer bevorsteht, und den Käufer entsprechend benachrichtigt.
    2. Wenn diese Klausel dann gilt, unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die Ihnen zur Verfügung stehen Janusist der Gesamtpreis aller gekauften oder zum Kauf vereinbarten Waren und/oder Arbeiten ungeachtet anderslautender vorheriger Vereinbarungen oder Absprachen sofort fällig und ohne Aufforderung zu zahlen.
  18. Waren importieren
    1. Der Käufer ist für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften hinsichtlich der Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland sowie in alle Länder, durch die die Waren transportiert werden, verantwortlich. Er ist auch für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen sowie für die Zahlung aller Zölle im Zusammenhang mit der Einfuhr oder dem Transport der Waren verantwortlich.
  19. Geistiges Eigentum
    1. Sämtliches geistiges Eigentum, Patente, Zeichnungen, Designs und Marken an den Waren und/oder Werken oder anderweitig damit verbunden Janus sind im Besitz oder lizenziert von Janus und nichts in diesem Vertrag überträgt oder lizenziert solche Rechte an den Käufer. Alle diese Rechte sind durch die einschlägigen Gesetze geschützt und jedes unbefugte Kopieren wird rechtlich verfolgt.
    2. Der Kauf von Waren beinhaltet kein Recht auf Lieferung technischer Informationen wie, aber nicht beschränkt auf Zeichnungen oder Designs.
    3. Geschützte Informationen, einschließlich Zeichnungen, Dokumente, technische Daten, Berichte, Software, Entwürfe, Erfindungen und andere technische Informationen, die von bereitgestellt werden Janus im Zusammenhang damit, unabhängig davon, ob es sich um ein Geschäftsgeheimnis handelt oder nicht (im Folgenden „Daten-Management"), wird bleiben Janusist alleiniges Eigentum und vom Käufer vertraulich zu behandeln. Daten dürfen ohne Zustimmung des Käufers nicht vervielfältigt, verwendet oder anderen zugänglich gemacht werden Janusvorherige schriftliche Zustimmung von .
    4. Nach Fertigstellung darf der Käufer Daten oder daraus abgeleitete Informationen ohne diese weder direkt noch indirekt verwenden Janusvorherige schriftliche Zustimmung von . Das Vorstehende ist in keiner Weise verpflichtend Janus Daten bereitzustellen oder zu liefern.
  20. Datenschutz
    1. Jede Partei muss alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einhalten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verordnung (EU) 2016/679 des Rates und das Datenschutzgesetz von 2018 und alle Änderungen oder Neufassungen davon, die derzeit in Kraft sind). .
  21. Hinweise
    1. Sämtliche gemäß dem Vertrag zu erteilenden Mitteilungen sind per erstklassiger Post oder E-Mail an die letzte bekannte Geschäftsadresse oder E-Mail-Adresse der jeweiligen Partei zu senden.
    2. Mitteilungen, die per erstklassiger Post oder per Einschreiben versandt werden, gelten als am zweiten Werktag nach dem Datum der Aufgabe zugestellt. Mitteilungen, die per E-Mail versandt werden, gelten als am selben Werktag zugestellt, an dem die E-Mail versandt wird. Wenn die E-Mail nach 5:00 Uhr oder an einem anderen Werktag versandt wird, gilt die Mitteilung als am nächsten Werktag zugestellt.
  22. Rechte Dritter
    1. Mit Ausnahme der Klauseln 22.3 und 22.4 darf nichts im Vertrag einem Dritten einen Vorteil oder ein Recht gegenüber Janus oder der Käufer, sei es gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 oder anderweitig.
    2. Mitteilungen, die per erstklassiger Post oder per Einschreiben versandt werden, gelten als am zweiten Werktag nach dem Datum der Aufgabe zugestellt. Mitteilungen, die per E-Mail versandt werden, gelten als am selben Werktag zugestellt, an dem die E-Mail versandt wird. Wenn die E-Mail nach 5:00 Uhr oder an einem anderen Werktag versandt wird, gilt die Mitteilung als am nächsten Werktag zugestellt.
    3. Jedes Mitglied der Janus Die Gruppe kann die Vertragsbedingungen durchsetzen oder daraus Vorteile ziehen.
    4. Die Parteien dieses Vertrags können diesen durch Vereinbarung aufheben, ändern, kündigen oder auf jegliche Rechte aus dem Vertrag verzichten, ohne dass hierfür die Zustimmung einer der in Klausel 23.3 genannten Personen erforderlich ist.
  23. Gesamte Vereinbarung
    1. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung und das gesamte Verständnis der Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Zusicherungen (mit Ausnahme betrügerischer Falschdarstellungen), Schriften, Vorschläge, Verhandlungen, Absprachen, mündlicher oder schriftlicher, ausdrücklicher oder stillschweigender Mitteilungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand Vertrag und soweit gesetzlich zulässig. Zur Klarstellung: Der Vertrag schließt ausdrücklich alle allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, die der Käufer im Rahmen des Vertrags oder einer Bestellung geltend machen könnte.
  24. Höhere Gewalt
    1. Janus übernimmt gegenüber dem Käufer keine Haftung oder Verantwortung für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb der Verantwortung und angemessenen Kontrolle liegen Janus, einschließlich Kriegshandlungen, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Stürme, Unfälle, Epidemien, Pandemien, drohende Feindseligkeiten, Sabotage, Unruhen, Handlungen und Vorschriften einer Behörde, Import- oder Exportbestimmungen, staatliche Beschränkungen, Arbeitskonflikte, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Transportmitteln, Materialien oder Arbeitskräften, Stromausfälle oder Maschinenausfälle („Höhere Gewaltereignis").
    2. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt für einen Zeitraum von 3 Monaten andauert, kann jede Partei den Vertrag durch Zustellung einer schriftlichen Mitteilung beenden, in diesem Fall Janus Anspruch auf Zahlung des Wertes der bisher gelieferten Waren und/oder ausgeführten Arbeiten (abzüglich bereits gezahlter Beträge).
    3. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Verluste, die sich aus einem Ereignis höherer Gewalt ergeben.
  25. Zuordnung
    1. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise ohne die schriftliche Zustimmung von abzutreten, zu übertragen oder anderweitig damit umzugehen Janus. Janus kann ohne Einschränkung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag seine Rechte und/oder Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers abtreten, übertragen, erneuern oder untervermieten.
    2. Für den Fall, dass Janus den Vertrag abtritt, überträgt, erneuert oder untervermietet, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, alles Notwendige zu unternehmen, einschließlich der Ausführung aller Dokumente, die erforderlich sind, um einer solchen Abtretung, Übertragung, Erneuerung oder Untervermietung Wirksamkeit zu verleihen.
  26. Verzicht
    1. Kein Versäumnis oder Verspätung seitens einer Partei, ein Recht oder Rechtsmittel gemäß dem Vertrag auszuüben, darf als Verzicht ausgelegt werden oder gelten als Verzicht, noch schließt eine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels die weitere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels aus.
  27. Abbruch
    1. Wenn eine Bestimmung des Vertrags von einem Gericht oder einem anderen zuständigen Tribunal für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, ist sie trennbar und gilt als aus dem Vertrag ausgelassen, soweit dies erforderlich ist, um eine solche Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit und die übrigen Bestimmungen zu verhindern soll weiterhin voll wirksam sein.
  28. Vertraulichkeit
    1. Jede Partei (die „Die erhaltende Seite”) vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die „Offenlegungspartei”) die vertraulichen Informationen.
    2. Die empfangende Partei verwendet vertrauliche Informationen ausschließlich zum Zwecke der Ausübung oder Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.
    3. Ziffer 28.1 gilt nicht, soweit Informationen:
      1. der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt oder auf nicht vertraulicher Basis zur Verfügung standen;
      2. der Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist oder wird (auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen diese Klausel 28);
      3. gesetzlich, per Gerichtsbeschluss oder einer Aufsichtsbehörde offengelegt werden müssen; oder
      4. von seinen professionellen Beratern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Subunternehmern oder Vertretern zur Erbringung ihrer Dienste verlangt wird (und stets den gleichen Vertraulichkeitspflichten unterliegt, wie sie in dieser Klausel 28 festgelegt sind).
    4. Janus und der Käufer stimmen zu, die Bedingungen dieses Vertrages und die diesbezüglichen Verhandlungen vertraulich zu behandeln.
    5. Diese Klausel 28 gilt während der Laufzeit dieses Vertrags und nach seiner Beendigung, gleich aus welchem ​​Grund, ohne zeitliche Begrenzung.
  29. Gesundheit und Sicherheit
    1. Janus arbeitet gem JanusGesundheits- und Sicherheitsrichtlinie von , von der eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Wo der Käufer benachrichtigt Janus schriftlich über alle spezifischen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die für sie gelten JanusAktivitäten von auf der Website, alle damit verbundenen Kosten Janus bei der Erfüllung dieser Anforderungen gehen zu Lasten des Käufers.
  30. Einhaltung von Gesetzen
    1. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag stellen die Parteien sicher, dass sie alle geltenden Gesetze, Satzungen und Vorschriften einhalten, die von Zeit zu Zeit in Kraft sind.
    2. Janus kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen, wenn der Käufer gegen diese Ziffer 30 verstößt.
  31. Recht und Gerichtsstand
    1. Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm ergeben, oder sein Gegenstand oder seine Entstehung unterliegen den Gesetzen Englands und von Wales und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.
    2. Der Käufer muss eine Mitteilung über alle Streitigkeiten an senden Janus schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Auftreten der Streitigkeit. Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder seiner Auslegung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, gütlich beizulegen. Kann die Streitigkeit nicht innerhalb von 30 Tagen gütlich beigelegt werden, können die Parteien gemäß Ziffer 31.3 unten vor Gericht gehen.
    3. Die Gerichte von England und Wales sind ausschließlich zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand ergeben.

TEIL C – ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1.  Allgemeine Pflichten der Janus
    1. Dieser Teil C – Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Arbeiten gilt zusätzlich zu den Bedingungen, in denen Janus (nur) Arbeiten im Rahmen des Vertrags durchführt.
    2. Janus stellt dem Käufer bei oder vor Beginn der Arbeiten alle relevanten Unterlagen wie Risikobewertungen und Methodenbeschreibungen zur Verfügung. Zur Klarstellung bezieht sich dies nur auf die von ausgeführten Arbeiten Janus wie mit dem Käufer vereinbart und umfasst keine anderen Arbeiten, die von Dritten durchgeführt werden.
    3. Janus kann nach eigenem Ermessen Subunternehmer einsetzen, um die Arbeiten abzuschließen.
  2. Allgemeine Pflichten des Käufers
    1. Die Sicherheit vor Ort liegt in der Verantwortung des Käufers, der auch für die Versicherung aller Dinge verantwortlich ist Janus-gelieferte Materialien. Janus kann Waren und Materialien in Rechnung stellen, die von der Website entfernt werden, ohne dass Januss schriftliche Genehmigung und vorherige Zustimmung.
    2. Falls die Spezifikation des Käufers, auf der das Angebot basiert, ungenau ist und diese Ungenauigkeit eine Verzögerung bei der Fertigstellung der Arbeiten verursacht, dann Janus hat Anspruch auf eine Fristverlängerung und auf Erstattung etwaiger Verluste und/oder Kosten gemäß Klausel 6 dieser Zusätzlichen Bedingungen.
    3. Der Käufer stellt sicher, dass der Standort (einschließlich aller relevanten Gebäude), seine Herstellung und sein Zustand mit Janus's Waren und für die Installation geeignet. Alle Kosten, die entstehen oder als notwendig erachtet werden, um diese Kompatibilität und/oder Eignung zu ermöglichen, gehen zu Lasten des Käufers.
    4. Der Bau von Self-Storage-Einheiten ist ein industrieller Prozess und es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, für den Schutz des Bodens am Standort zu sorgen, falls dies erforderlich ist.
  3.  Allgemeines CDM (Construction Design and Management) Vorschriften Verpflichtungen
    1. Wo und in welchem ​​Umfang die CDM Für die Arbeiten gelten die jeweils veröffentlichten Vorschriften. Jede Partei verpflichtet sich gegenüber der anderen Partei, in Bezug auf die Arbeiten und die Baustelle die geltenden Vorschriften einzuhalten. CDM Vorschriften. Insbesondere, aber ohne Einschränkung:
      1.  sofern die Geschäftsbedingungen dies nicht vorsehen Janus der Hauptdesigner ist, muss der Käufer sicherstellen, dass der Hauptdesigner seine Pflichten gemäß dem erfüllt CDM Vorschriften;
      2. wo die Geschäftsbedingungen dies vorsehen Janus ist für die Dauer dieser Ernennung der Hauptdesigner Janus erfüllt die Pflichten eines Hauptkonstrukteurs und bereitet die Gesundheits- und Sicherheitsakte kostenlos vor und liefert sie an den Käufer;
      3. Janus müssen die Bestimmungen 8 bis 10 einhalten und, sofern die Geschäftsbedingungen dies vorsehen Janus ist der Hauptauftragnehmer gemäß den Bestimmungen 12 bis 14;
      4. Wenn der Käufer einen Ersatz für den Hauptdesigner oder Hauptauftragnehmer ernennt, muss der Käufer dies unverzüglich nach dieser Ernennung mitteilen Janus mit Angaben zum neuen Stellvertreter.
  4. Garantie
    Werke und Waren, die nicht hergestellt wurden von Janus
    1. Janus garantiert, dass Werke und alle Waren, die nicht von hergestellt wurden Janus die aber entweder von geliefert werden Janus im Rahmen des Vertrags oder verwendet von Janus bei der Fertigstellung der Arbeiten müssen in Übereinstimmung mit allgemein anerkannter Branchenpraxis durchgeführt werden.
    2. In Bezug auf solche Waren, die nicht von hergestellt wurden Janus, Janus eine Drittherstellergarantie an den Käufer weitergibt, werden diese Garantien gemäß den vom Hersteller angewandten Bedingungen weitergegeben, die eine Anforderung beinhalten können, Reparaturen durch einen autorisierten Wartungsanbieter durchzuführen. Der Käufer erkennt dies an und stimmt zu Janus übernimmt keine Haftung in Bezug auf solche Pass-Through-Garantien.
    3. Verarbeitung der Installation
      Janus garantiert, dass alle Installationsarbeiten im Rahmen der Arbeiten für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum des praktischen Abschlusses garantiert sind. Januswird nach eigenem Ermessen entweder die mangelhaften Waren ohne Kosten für Teile und Arbeit reparieren oder im Austausch für die mangelhaften Waren Ersatz liefern, und zwar zu den in Abschnitt 6 dieser Zusatzbedingungen festgelegten Bedingungen.
    4. Garantiebedingungen
      Die in dieser Klausel 4 der Zusatzbedingungen genannten Garantien werden gewährt durch Janus unterliegen strikt den in Klausel 6 dieser Zusätzlichen Bedingungen festgelegten Bedingungen.
  5. Design und Installation
    1. Die angegebenen Installationskosten decken nur die angegebenen Arbeiten ab und umfassen nicht, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, den Abriss/die Instandsetzung vorhandener Trennwände und Türen oder deren Entsorgung. Soweit solche zusätzlichen Arbeiten erforderlich sind, wo Janus verpflichtet sich, solche Arbeiten durchzuführen, Janus ist berechtigt, einen Satz in Rechnung zu stellen, der dem Umfang, den Fachkenntnissen und den Sicherheitsanforderungen der erforderlichen Arbeiten angemessen ist.
    2. Der Käufer stellt unentgeltlich zur Verfügung JanusStromanschluss/-anschlüsse des Installationspersonals in unmittelbarer Nähe des Arbeitsbereichs, angemessene Beleuchtung, um die Arbeiten sicher und effizient durchzuführen, Heizung/Kühlung, wenn die Temperaturen als zu heiß/kalt erachtet werden, um die Arbeiten angemessen auszuführen eine sichere Weise.
    3. Der Käufer hat, soweit erforderlich/angemessen, beizustellen oder zu bezahlen Janus Bereitstellung von Sozialeinrichtungen, sanitären Waschräumen, Wasch- und Umkleideräumen einschließlich fließendem Warm- und Kaltwasser, Toiletten, Grundausstattung für Küche/Esszimmer einschließlich Wasserkocher, Mikrowelle, Mülleimer, Erste-Hilfe-Material, Tischen und Stühlen in einer Menge, die die maximale Anzahl von Personen auf der Baustelle zu jeder Zeit vollständig versorgt. Diese Verpflichtung kann je nach den Umständen auf der Baustelle nicht vor der Vereinbarung eines Vertrags und des Leistungsumfangs identifiziert werden, bleibt jedoch in der Verantwortung des Käufers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde Janus.
    4. Die angegebenen Installationskosten basieren auf dem freien und ungehinderten Zugriff auf die Website durch Janus's Installateure, einschließlich aber nicht beschränkt auf:
      1. ein sicherer Bereich zum Ablegen von Materialien, einfaches Entladen von LKWs/Containern mit herkömmlichen Materialtransportgeräten, Kontinuität der Arbeiten auf der Baustelle mit Verzögerungen im Fortschritt, die durch unvollständige Unterkonstruktionen, Dienstleistungen, andere Gewerke und dergleichen verursacht werden und zu einer Verzögerung der Janus's Baufortschritt zu verrechnen Janus's Standard-Tagessatz/Person, der alle zusätzlichen Reisen, Mahlzeiten und Unterkünfte beinhaltet. Jede solche Verzögerung wird zu einem vereinbarten oder definierten Bauprogramm hinzugefügt, um die Gesamtzahl der Personentage zu erreichen, die für die Fertigstellung der Arbeiten erforderlich sind.
    5. Alle Leistungsanforderungen von JanusDie Installateure von werden vom Käufer gestellt. Sollte Janus Wenn Sie zur Stromversorgung des Werksbereichs Geräte bereitstellen müssen, fällt hierfür eine entsprechende Zusatzgebühr an.
    6. Die Arbeitszeiten vor Ort betragen im Allgemeinen mehr als 8 Stunden und können den Zugang zum Standort am Wochenende beinhalten, um mit dem Installationsprogramm fortzufahren, das der Käufer kostenlos bereitzustellen hat Janus jegliches Personal, das der Käufer während dieser Zeit vor Ort haben möchte.
    7. Janus ist nur für die Aufräumarbeiten nach eigenem Montageteam zuständig und nur für Janus's Fertigwaren (siehe Ziffer 10 dieser Zusatzbedingungen).
    8. Bewegliche zusätzliche Lagerstrukturen (MASS) – Einheiten, die an Standorten des Käufers aufgestellt werden, liegen in der alleinigen Verantwortung des Käufers und Janus Für die Eignung des Standortes sowie für spätere Schäden durch Witterungseinflüsse etc. übernimmt der Hersteller keine Haftung.
    9. Zwischengeschossbretter – sofern im Vertrag nicht anders angegeben – werden Bretter des Typs P6 (oder gleichwertig) gegebenenfalls mit jedem bestellten Zwischengeschoss geliefert.
    10. Dieser Vertrag geht davon aus, dass angemessene Container zur Verfügung gestellt werden Janusdie Installationsprogramme von , um den gesamten Müll von der Website zu entfernen. Sollte Janus Wenn Sie Container bereitstellen müssen, fällt eine zusätzliche Gebühr auf Grundlage der Mietkosten an.
    11. Janus ordnungsgemäßer Zugang gewährt wird, um alle relevanten Sanierungsarbeiten durchzuführen, und wenn eine andere Partei mit der Durchführung von Arbeiten beauftragt wird, die Teil dieses Vertrags sind, erfolgt dies auf alleiniges Risiko und Verantwortung des Käufers ohne Rückgriff auf Janus.
    12. Janus übernimmt keine Verantwortung für Hängenbleiben, die nach 5 Werktagen nach dem praktischen Abschluss des Projekts festgestellt werden, da es nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden kann, die später verursacht werden und nicht im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Installationsumfang der Arbeiten stehen.
  6. Beginn, Ende und Verlängerung der Frist
    1. Die Parteien vereinbaren schriftlich das Datum, an dem die Arbeiten beginnen sollen.
    2. Janus und der Käufer muss schriftlich Termine oder Zeiträume vereinbaren, innerhalb derer die Arbeiten abgeschlossen werden sollen. Wenn kein Termin oder keine Zeiträume für die Fertigstellung vereinbart wurden, Janus wird die Arbeiten innerhalb einer angemessenen Zeit fertigstellen.
    3. Janus stellt ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung, um das Projekt innerhalb des vereinbarten Zeitplans zu errichten. Das ist eine Voraussetzung JanusUm diesen Zeitplan einhalten zu können, haben die Installateure von , klaren, kontinuierlichen und ungehinderten Zugang zu den Werksbereichen. Für Verzögerungen, die von anderen Parteien verursacht werden, fallen zusätzliche Kosten an, einschließlich Standzeit, Demobilisierungs- und Remobilisierungskosten. Ebenso werden alle Verzögerungen des Zeitplans freigegeben Janus von zeitbedingten Schäden aus dem Vertrag, sofern solche Schäden vereinbart wurden Janus und dem Käufer gemäß Ziffer 8 dieser Zusatzbedingungen.
    4. Verzögerungen des Projektbeginns müssen dem Käufer mitgeteilt werden Janus schriftlich erfolgen und zusätzliche Kosten zu Lasten des Käufers verursachen können.
    5. In Ermangelung einer Weisung des Käufers Janus führt die Arbeiten in einer Reihenfolge und Weise fort, die er für angemessen hält. Es liegt in der Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass er benachrichtigt wird Janus der Anforderungen eines Programms für die Arbeiten und aller Änderungen oder Überarbeitungen daran.
    6. Wenn ein Angebot auf der Grundlage von Informationen und Zeichnungen des Käufers erstellt wird und sich diese Informationen als falsch oder ungenau erweisen Janus behält sich das Recht vor, dieses Angebot zu ändern oder zurückzuziehen. Wenn ein Vertrag auf der Grundlage der vom Käufer bereitgestellten Daten abgeschlossen wird, die ungenau sind Janus berechtigt, dem Käufer entstandene Kosten und/oder entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.
    7. Janus bestätigt dem Käufer das Datum der praktischen Fertigstellung der Arbeiten.
    8. Wenn die Vorbereitung, Durchführung oder Fertigstellung der Arbeiten durch andere Ereignisse, Umstände oder Ursachen verzögert, gestört oder behindert wird Janusder Kontrolle von , so verlängert sich die Frist für die Fertigstellung der Arbeiten um den gleichen Zeitraum wie der Zeitraum der Verzögerung, Störung oder Behinderung. Darüber hinaus kann das Unternehmen, wenn es nach einer Verzögerungszeit bei den Werken aufgefordert wird, seine Belegschaft erneut zu mobilisieren, Janus wird eine solche weitere Fristverlängerung gewährt, wie Janus vernünftigerweise verlangt.
    9. Wenn der reguläre Fortschritt der Arbeiten entweder verlängert und/oder gestört und/oder anderweitig wesentlich beeinträchtigt wird durch (i) eine Handlung, Unterlassung oder Nichterfüllung seitens des Käufers (einschließlich derjenigen, für die der Käufer verantwortlich ist, wie Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Lieferanten) oder (ii) andere Angelegenheiten, die sich der angemessenen Kontrolle entziehen Janus (z. B. widriges Wetter, Streiks oder Probleme in der Lieferkette), dann Janus wird den Käufer innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich über solche Angelegenheiten benachrichtigen und Angaben zu den direkten Schäden und/oder Kosten machen, die dadurch entstanden sind Janus. Janus dann Anspruch auf eine angemessene Nachfrist. Wenn die Verzögerung unter einem der in Unterabschnitt (i) oben genannten Umstände auftritt, sind der direkte Verlust und/oder die entstandenen Kosten durch Janus werden dem Preis hinzugerechnet und sind vom Käufer zu zahlen Janus in der Zahlung fällig Janus unmittelbar nach der Benachrichtigung, auf die hierin Bezug genommen wird.
    10. Der Zeitpunkt der Lieferung der Waren und der Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten ist nicht von wesentlicher Bedeutung für den Vertrag.
    11. Der Käufer oder der vom Käufer ernannte Vertreter wird das Abzeichnungsformular des Käufers bei praktischer Fertigstellung der Arbeiten unterzeichnen, das dann bestätigt, dass die Arbeiten gemäß dem vertraglich vereinbarten Angebot abgeschlossen sind und alle ausstehenden Beträge vollständig zahlbar sind. Wenn der Käufer nach Abschluss eines Projekts keinen entsprechend bevollmächtigten Vertreter zur Verfügung stellt, gelten die Arbeiten als abgenommen.
  7. Versicherung und Personen-/Sachschaden
    1. Janus garantiert, dass eine gültige Versicherungspolice besteht Janus's Haftung in Bezug auf Personenschäden, Tod und Sachschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten durch ergeben Janus.
  8. Pauschalierter Schadensersatz
    1. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart Janus in den Geschäftsbedingungen finden keine Vertragsstrafen oder Zeitstrafen jeglicher Art Anwendung Janus's Leistung im Rahmen dieses Vertrages. Unter Umständen, wo Janus in den Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart, dass Vertragsstrafen anfallen können, werden solche Vertragsstrafen gemäß dem Vertrag auf höchstens 0.1 % des Vertragswerts pro Arbeitstag festgelegt, maximal jedoch auf 5 % des Vertragswerts (ungeachtet etwaiger höherer Beträge, die in den Geschäftsbedingungen enthalten sein können). Damit gemäß dieser Klausel 8 Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort ein Vertragsabschlussdatum schriftlich vereinbart werden und die Vertragsstrafen werden nur in Bezug auf dieses vereinbarte Datum ausgelöst.
    2. Wo Janus den Käufer über durch andere Parteien verursachte Verzögerungen informiert, die sich auf den Vertragserfüllungstermin auswirken, dann wird der Vertragserfüllungstermin um die Dauer der mitgeteilten Verzögerungen verlängert und etwaige gemäß Klausel 8.1 oben vereinbarte Vertragsstrafen beginnen erst nach dem verlängerten Vertragserfüllungstermin.

[1] Im Nokē Master Services Agreement festgelegt.

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